Gerstorfer pocht auf Pensionsreform: Ältere Menschen im Job stärken!

Gerstorfer pocht auf Pensionsreform: Ältere Menschen im Job stärken!

Österreich - Birgit Gerstorfer, die Präsidentin des Pensionistenverbands, hat sich in der ZiB2 entschieden gegen eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ausgesprochen. Sie fordert, dass die bereits beschlossenen Reformen des Pensionssystems ihre Wirkung entfalten sollen, bevor weitere Eingriffe in diese Materie diskutiert werden. In ihrer Kritik an der öffentlichen Wahrnehmung von Pensionen bezeichnet Gerstorfer das so genannte „Pensionsbashing“ als unangebracht und betont, dass die Pensionen nicht dazu dienen müssen, das Budget zu entlasten.

Laut den neuesten Daten der Pensionsversicherung gibt es derzeit einen Rückgang bei Neupensionierungen, während die Einnahmen durch eine zunehmende Anzahl von Pflichtversicherten steigen. Zu den bereits festgelegten Reformen zählen die Einführung der Teilpension, die stufenweise Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen und die Verschiebung der Korridorpension auf das 63. Lebensjahr. Gerstorfer hebt hervor, dass der Nachhaltigkeitsmechanismus, der bis 2030 beobachtet werden soll, ein weiterer Bestandteil dieser Reformen ist.

Teilpension und Altersgerechte Arbeitsbedingungen

Die Teilpension wird ab 2024 eingeführt und ermöglicht es älteren Beschäftigten, einen Teil ihrer Pension zu beziehen, während sie weiterhin reduziert arbeiten. Ziel dieser Regelung ist es, ältere Arbeitnehmer:innen länger in Beschäftigung zu halten und das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Die Teilpension kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Anspruch auf Alterspension besteht. Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 % und maximal 75 % reduziert werden, wobei die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist, um die Regelung zu aktivieren.

Gerstorfer betont die Notwendigkeit von altersgerechten Arbeitsbedingungen, um den Beschäftigungsanteil von über 60-Jährigen zu erhöhen. Sie fordert die Unternehmen auf, Verantwortung zu übernehmen und schlägt ein Monitoring vor, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu prüfen. Ein vorgeschlagenes Bonus-Malus-System könnte Unternehmen dazu anregen, ältere Mitarbeiter zu halten. Dabei würde ein positives Verhalten der Arbeitgeber belohnt, während negatives Verhalten sanktioniert werden könnte.

Anpassungen im Pensionssystem

Die Teilpension zeigt sich als Schritt in die richtige Richtung, auch wenn Gerstorfer die fehlende Verbindlichkeit und steuerliche Unklarheiten bei der Umsetzung kritisiert. Die Regelungen zur Korridorpension sowie zur Langzeitversichertenregelung bleiben bis 2026 bestehen, wobei relevante Altersgrenzen und Arbeitszeitreduzierungen klar definiert werden. Ein Arbeitnehmer mit Korridorpension kann beispielsweise bei einer Arbeitszeitreduktion von 50 % sowohl einen Teil seiner Pension als auch sein Gehalt weiter erhalten.

Des Weiteren gibt es Übergangsregelungen für die Altersteilzeit, die bis 2029 bestehen, wobei die Dauer von fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt wird. Gerstorfer hebt hervor, dass die geplante Reform auf eine schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters bis 2033 abzielt.

Abschließend verdeutlicht Gerstorfer ihr Engagement für ein starkes und gerechtes staatliches Pensionssystem, das auf der Weiterentwicklung bestehender Reformen basiert. Vertrauen in die finanzielle Stabilität der Pensionen sei essenziell, um die junge Generation zu motivieren, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen, und Altersarmut nachhaltig zu vermeiden.

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