FPÖ-Antrag auf U-Ausschuss: Koalition weist Verlangen scharf zurück!

FPÖ-Antrag auf U-Ausschuss: Koalition weist Verlangen scharf zurück!

Wien, Österreich - Am 10. Juli 2025 wurde das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ im Geschäftsordnungsausschuss abgelehnt, wie OTS berichtet. Der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger erklärte, dass die Verfassungskonformität des Antrags nicht gegeben sei. Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS beurteilten das Verlangen als nicht ausreichend verfassungsrechtlich und wiesen es mit Koalitionsmehrheit als „zur Gänze unzulässig“ zurück.

Hanger appellierte an die FPÖ, den Verfassungsgerichtshof anzurufen oder den Untersuchungsgegenstand zu überarbeiten. Zentrale Anforderungen an einen solchen Untersuchungsgegenstand seien klare zeitliche Eingrenzungen und ausführliche konkrete Sachverhalte, die sich auf abgeschlossene Vorgänge der Bundesvollziehung beziehen müssen. Er kritisierte das FPÖ-Verlangen als unbestimmt und schwammig, da dieses zwei unterschiedliche Themen vereine – die Prüfung diverser Corona-Maßnahmen und den Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek.

Rechtsgutachten und Kritik

Die ÖVP stützt sich in ihrer Ablehnung auf Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die die Rechtmäßigkeit des Antrags bezweifeln. Bezemek beurteilte den Untersuchungsgegenstand als vage und unbestimmt, während Fister das Verlangen als unzulässig bezeichnete, da es nicht den Anforderungen an einen „bestimmten“ oder „abgeschlossenen“ Vorgang entspricht, wie oe24 anmerkt. Kai Jan Krainer von der SPÖ kritisierte die Vermengung zweier unterschiedlicher Themen und wies auf die Unzulänglichkeit des Antrags hin.

Die Grünen äußerten ebenfalls Bedenken und wiesen auf „einige Formalfehler“ im Antrag hin, betonten jedoch gleichzeitig die Wichtigkeit des Rechts auf Kontrolle. Nikolaus Scherak von den NEOS äußerte, dass er die Sachlage nicht so eindeutig wie ÖVP und SPÖ sehe, konnte sich aber letztlich der Koalitionsentscheidung anschließen.

Der Weg zu U-Ausschüssen

Wie allgemein im Nationalrat gilt, hat dieser das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Dies ist ein entscheidendes Element der parlamentarischen Kontrolle und erfolgt entweder durch einen Minderheitsbeschluss oder auf Antrag von fünf Abgeordneten. Der Antrag muss den Gegenstand der Untersuchung präzise benennen und sich auf einen bestimmten, abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Bundesvollziehung beziehen, wie Parlament.gv.at verdeutlicht. Somit war das Verlangen der FPÖ nicht konform mit den gesetzlichen Vorgaben, was letztlich zu dessen Ablehnung führte.

Abschließend forderte Hanger die FPÖ auf, ihr Verlangen rechtlich zu verbessern und einen konkreten Vorschlag für Live-Übertragungen aus U-Ausschuss-Sitzungen zu unterbreiten, um die Aufklärungsarbeit zu optimieren.

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OrtWien, Österreich
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