Am 23. Dezember 2024 bleibt die Situation für die österreichischen Schweinebauern angespannt und unsicher. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat überraschend das geplante Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung für 2040 aufgehoben, was Tausende von Betrieben ohne rechtliche Klarheit und Planungssicherheit zurücklässt. Laut der Nachricht von APA-OTS sehen sich viele Bäuerinnen und Bauern nun existenziellen Ängsten ausgesetzt, da investierte Mittel in Stallneubauten und Umbauten unter unsicheren Bedingungen stehen. Diese Situation gefährdet nicht nur die finanzielle Existenz der Landwirte, sondern birgt auch die akute Gefahr für die heimische Versorgung mit Schweinefleisch.
Politische Verhandlungen und neue Vorschläge
Die Koalitionspartner ÖVP und Grüne verhandeln seit Anfang 2024 über eine praktikable Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Der ÖVP-Chefverhandler Georg Strasser kritisierte die Blockadehaltung seitens der Grünen und appellierte an die Dringlichkeit, den Betrieben rechtliche Sicherheit für Investitionen zu gewährleisten. Wie aus Bauernbund hervorgeht, forderte Strasser eine Anpassung der Übergangsfristen in einem Stufenmodell, welches Betriebe unterschiedlich behandelt, abhängig vom Zeitpunkt ihrer Investitionen. Der VfGH erkannte zwar die Notwendigkeit einer Übergangsfrist an, kritisierte jedoch den pauschalen Ansatz der bisherigen Regelung.
Ein solches Stufenmodell sieht vor, dass die Übergangsfrist für Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, 2036 endet, während Ställe, die nach 2013 gebaut wurden, bis 2040 unter einem anerkannten Investitionsschutz stehen sollen. Strasser betonte zudem die Relevanz der Thematik für die Konsumenten, da eine unzureichende Übergangsregelung die heimische Produktion gefährden könnte, was letztlich zu einem Rückgang der Vielfalt und Qualität des Schweinefleischangebots führen würde.
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