
Die Debatte um die Leitung des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus hat erneut an Fahrt aufgenommen. Am 7. März 2025 wurde der Initiativantrag der Grünen im Nationalrat dem Verfassungsausschuss übergeben, wie ots.at berichtete. Die Grünen fordern, dass der Vorsitz des Fonds nicht länger automatisch beim Präsidenten des Nationalrats, aktuell Walter Rosenkranz von der FPÖ, liegt. Stattdessen soll der Hauptausschuss zu Beginn jeder Legislaturperiode aus den Präsident:innen des Nationalrats einen Vorsitzenden wählen. Diese Änderung erfordert jedoch eine Modifizierung mehrerer Verfassungsbestimmungen, um rechtlich bindend zu werden.
Politische Kontroversen im Vordergrund
Die Diskussion um die Eignung von Rosenkranz für dieses Amt ist intensiv. Sigrid Maurer, die Klubchefin der Grünen, hat Bedenken geäußert und auf sein Mitgliedschaft in der deutschnationalen Burschenschaft verwiesen. Sie und andere, wie Lukas Hammer von den Grünen, sind der Überzeugung, dass jemand, der in einer solchen Organisation aktiv ist, nicht die nötige Sensibilität für die Entschädigung der NS-Opfer mitbringen kann. Maurer kritisierte die Verzögerungen im Verfahren und wünschte sich schnellere Entscheidungen. Unterstützt wird sie hierbei von Oskar Deutsch, dem Präsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde, der angekündigt hat, bei Fortführung von Rosenkranz' Vorsitz nicht an den Sitzungen teilzunehmen, wie exxpress.at berichtete.
Jedoch gibt es auch Gegenstimmen: Markus Tschank von der FPÖ argumentiert, Rosenkranz sei demokratisch gewählt und der Antrag der Grünen sei politisch motiviert. Die SPÖ-Politikerin Sabine Schatz äußerte die Erwartung, dass Rosenkranz aus Rücksicht auf die Sensibilität des Themas zurücktritt. Der Verfassungsausschuss soll in naher Zukunft tagen, um diesen Antrag eingehend zu prüfen und eine mögliche Verfassungsänderung zu diskutieren, die eine breitere Wahlmöglichkeit für den Vorsitz im Nationalfonds ermöglichen könnte.
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