Alkoholisierte Fahrerin kracht in Hecke und Straßenlaterne – Polizei schlägt Alarm!

Alkoholisierte Fahrerin kracht in Hecke und Straßenlaterne – Polizei schlägt Alarm!
In der Gemeinde Ebenthal in Kärnten ereignete sich am Montagabend, dem 23. Juni 2025, ein schwerer Verkehrsunfall, der die Polizei und Feuerwehr auf den Plan rief. Gegen 23:00 Uhr verlor eine 42-jährige Frau die Kontrolle über ihr Fahrzeug und verursachte einen Sachschaden, der sowohl eine Thuja-Hecke als auch eine Straßenlaterne betraf. Laut Klick Kärnten setzte die alkoholisierte Fahrerin ihre Fahrt ohne Anhalten fort, bevor das stark beschädigte Auto aufgrund der erheblichen Schäden stehen blieb.
Die alarmierte Polizei traf die Frau noch am Unfallort an und führte umgehend einen Alkotest durch, der eine schwere Alkoholisierung feststellte. Infolge dieser Feststellungen wurde ihr der Führerschein vorläufig abgenommen, und das Fahrzeug musste abgeschleppt werden. Zudem erstatteten die Behörden eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land. Die Freiwillige Feuerwehr Ebenthal war ebenfalls im Einsatz, um die beschädigte Kabelleitung der Straßenlaterne zu sichern.
Rechtliche Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
Unfälle im Straßenverkehr, die unter Einfluss von Alkohol geschehen, haben häufig weitreichende rechtliche Folgen. Wie RA Kotz berichtet, gelten solche Vorfälle in Deutschland als Straftaten mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Dazu zählen Geldstrafen, der Entzug des Führerscheins und Schadensersatzansprüche für die Geschädigten.
Der gesetzliche Strafrahmen sieht je nach Schwere des Unfalls unterschiedliche Strafen vor. Mindestens 0,5 Promille gelten als rechtlicher Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit, während ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird. In diesem Zusammenhang können auch Regressansprüche von Versicherungen entstehen, wenn der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss steht.
Schäden und Haftung
Die Haftung für den entstandenen Schaden liegt in der Regel beim Unfallverursacher. Schadensersatzansprüche umfassen sowohl materielle Schäden wie Fahrzeugreparaturkosten als auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld. Zivilrechtliche Ansprüche können unabhängig von einem strafrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden, wie ADAC erläutert.
Besonders erwähnenswert ist, dass bei einer alkoholbedingten Fahrtüchtigkeit bereits ab 0,3 Promille mit einer relativen Fahruntüchtigkeit zu rechnen ist. Bei Verweigerung eines Atemtests kann die Polizei zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration eine Blutentnahme anordnen, was zusätzliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringt.