Rechtswidriger Bescheid: Greifenburgs Bürger siegen im Umfahrungsstreit!

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Das LVwG Kärnten entschied, dass Anwohner bei Greifenburgs Umfahrung mitspracherecht haben. Bürgerinitiative fordert Sofortmaßnahmen.

Das LVwG Kärnten entschied, dass Anwohner bei Greifenburgs Umfahrung mitspracherecht haben. Bürgerinitiative fordert Sofortmaßnahmen.
Das LVwG Kärnten entschied, dass Anwohner bei Greifenburgs Umfahrung mitspracherecht haben. Bürgerinitiative fordert Sofortmaßnahmen.

Rechtswidriger Bescheid: Greifenburgs Bürger siegen im Umfahrungsstreit!

Am 29. Oktober 2025 hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (LVwG) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Rechte der Bürgerinitiative „Lebensraum Oberes Drautal“ und betroffener Grundbesitzer stärkt. Die Gerichtsurteile betonen, dass die frühere Verweigerung von Mitsprache und Akteneinsicht rechtswidrig war. Dies ist besonders relevant im Kontext eines Großprojekts zur umgehenden Anbindung an Greifenburg, die eine bahnparallele Umfahrung darstellt.

Die Entscheidung des LVwG beendet eine vierjährige rechtliche Auseinandersetzung zwischen Anrainern und dem Land Kärnten. Das Gericht hob in seinem Urteil die Verletzung der Aarhus-Konvention hervor. Diese international gültige Vereinbarung schützt die Beteiligungsrechte von Bürgern bei umweltrelevanten Entscheidungen und betrifft insgesamt rund 80 Grundeigentümer sowie mehrere Agrargemeinschaften.

Rechtsstreit und Bürgerinitiative

Ein zentrales Anliegen der Bürgerinitiative und der Grundeigentümer ist der Kampf gegen drohende Enteignungen sowie die Sorge um eine mögliche Verschärfung der Hochwassergefahr durch die geplante Trassenführung. Laut Michael Dünhofen, Sprecher der Initiative, sei der angestrebte Baustart im Herbst 2025 unrealistisch. Der Grund: Die notwendigen Verfahren zur Grundablöse und Enteignung sowie das Wasserrechtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Die Auseinandersetzung um die Umfahrung begann vor 16 Jahren mit einem UVP-genehmigten Projekt, das eine deutlich weniger invasive Trasse vorsah. Diese wurde jedoch durch die schnellstraßenartige Variante ersetzt, welche im UVP-Verfahren die schlechtesten Bewertungen erhielt. Die Bürgerinitiative fordert daher zusätzlich Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie ein LKW-Transit-Verbot und die Ausweitung der 30er-Zone im Ortsgebiet.

Beteilung an Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Problematik des Hochwasserschutzes wird nicht nur in Greifenburg diskutiert. Auch in allgemeinen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten wird verstärkt auf die Wichtigkeit der Einbeziehung der Bevölkerung hingewiesen. Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv in die Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen eingebunden werden. Ihre Erfahrungen aus vergangenen Hochwasserereignissen sind entscheidend für die Ausarbeitung wirksamer Schutzstrategien.

Öffentliche Workshops bieten die Möglichkeit, Themen der Vorsorge zu erörtern und Vorschläge direkt einzubringen. Die Bürger können dabei nicht nur auf Problemstellen aufmerksam machen, sondern auch eigene Ideen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes beitragen. Zudem sind sie für private Schutzmaßnahmen verantwortlich, wie beispielsweise Hochwasserversicherungen und bauliche Vorkehrungen an ihren Immobilien.

Für Interessierte wird die Anmeldung zu Hochwasserworkshops in den Gemeinden ermöglicht, um einen aktiven Beitrag zum Hochwasserschutz zu leisten. Passende Beratungsangebote zu privaten Schutzvorkehrungen werden ebenfalls bereitgestellt.

Insgesamt zeigt dieser Fall in Greifenburg, wie wichtig es ist, die Interessen der Anwohner in Planungsprozesse einzubeziehen und die Bevölkerung sowohl über Risiken als auch über präventive Maßnahmen aufzuklären.

Für weiterführende Infos zu kulturellen Attraktionen in anderen Städten, sowie die Rolle der Bürger in Schutzmaßnahmen kann man die Webseiten von Visit Aarhus und Hochwasserschutz Konzept besuchen.