Schrecklicher Unfall auf A21: Gefahrgut-Lkw kollidiert bei Heiligenkreuz

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Am 23. Juni 2025 kam es auf der A21 bei Heiligenkreuz zu einem Lkw-Unfall mit Gefahrgut. Glücklicherweise keine Verletzten.

Am 23. Juni 2025 kam es auf der A21 bei Heiligenkreuz zu einem Lkw-Unfall mit Gefahrgut. Glücklicherweise keine Verletzten.
Am 23. Juni 2025 kam es auf der A21 bei Heiligenkreuz zu einem Lkw-Unfall mit Gefahrgut. Glücklicherweise keine Verletzten.

Schrecklicher Unfall auf A21: Gefahrgut-Lkw kollidiert bei Heiligenkreuz

Am 23. Juni 2025 kam es auf der Wiener Außenring-Autobahn (A21) kurz vor der Abfahrt Heiligenkreuz zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem zwei Lkw kollidierten. Einer der Lkw transportierte einen ätzenden Stoff in einem Kühlaufleger. Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren Sittendorf und Sparbach erfolgte um 12:03 Uhr aufgrund eines „S3 Verkehrsunfalls – Gefahrguttransport“.

Wenige Minuten nach der Alarmierung begaben sich die Feuerwehrleute an die Unfallstelle. Einsatzleiter ordnete sofort den Aufbau eines Brandschutzes an und alarmierte den Schadstoffberatungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, um die Situation schnell und sicher zu beurteilen. Glücklicherweise gab es keine Verletzten bei dem Unfall.

Unfalluntersuchung und Gefahrgutmanagement

Die Gefahrgutbehälter waren bei dem Zusammenstoß beschädigt, und es war vorerst unklar, ob es zu einem Austritt des ätzenden Stoffes gekommen war. Die Schadensstelle wurde unter umluftunabhängigem Atemschutz und mit speziellen Messgeräten gründlich untersucht. Die Feuerwehr Gießhübl wurde zur Unterstützung nachalarmiert, um die Sicherheitslage weiter zu überprüfen.

Zu den besonderen Maßnahmen gehörte das provisorische Verschließen des Kühlaufliegers, um die Ladung weiterhin kühl zu halten. Final konnte festgestellt werden, dass kein Austritt des ätzenden Stoffes beobachtet wurde. Der gesamte Einsatz dauerte rund viereinhalb Stunden und umfasste zehn Fahrzeuge sowie 24 Mitglieder der Feuerwehr.

Transport gefährlicher Güter

Der Vorfall wirft ein Licht auf die strengen Sicherheitsvorschriften, die für den Transport gefährlicher Güter gelten. Diese Transporte unterliegen nationalen und internationalen Regelungen, um potenzielle Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt zu minimieren. Dabei werden verschiedene Gefahrenkategorien definiert, zu denen explosive, entzündliche, giftige oder ätzende Stoffe zählen. Der geltende rechtliche Rahmen für Gefahrguttransporte bildet das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).

Unternehmen, die mit Gefahrgut arbeiten, müssen sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden, darunter die Kennzeichnungspflichten und das Mitführen notwendiger Dokumente, wie der ADR-Gefahrguterklärung und einem Unfallmerkblatt. Diese Vorschriften sind entscheidend, um im Falle eines Unfalls schnell und korrekt reagieren zu können. Der Vorfall auf der A21 verdeutlicht die Bedeutung solcher Sicherheitsmaßnahmen und die Notwendigkeit, dass Fahrer über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.

Die Bergung des Unfallfahrzeugs wurde schließlich von einer Fachfirma übernommen. Dies stellt sicher, dass sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Umwelt geschützt bleiben, während derartige Materialien sicher transportiert werden. Für die Verantwortlichen bleibt der Vorfall eine Erinnerung an die Herausforderungen und Verpflichtungen, die mit dem Transport gefährlicher Güter verbunden sind.