
Ab dem 2. April 2025 gelten in Großbritannien strenge neue Einreiseregeln, die insbesondere für österreichische Staatsbürger von Bedeutung sind. Zukünftig ist zur Einreise eine sogenannte Elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich, die online beantragt werden muss. Bisher genügte für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen lediglich ein Reisepass, doch damit ist jetzt Schluss. Diese neue Regelung wird dem gleichen Muster wie die Einreiseregeln für die USA entsprechen, wo eine kostenpflichtige Online-Registrierung notwendig ist. Bereits ab dem 5. März 2025 kann die ETA beantragt werden, wie 5min.at berichtet.
Was bedeutet die ETA?
Die ETA ermöglicht es Reisenden, Großbritannien für bis zu sechs Monate zu besuchen, unabhängig davon, ob es sich um einen Geschäftsreise, einen Familienbesuch oder einen Bildungsaufenthalt handelt. Der Antrag kann bequem über die „UK ETA App“ oder die offizielle Webseite erfolgen und soll anfänglich zehn Pfund kosten, was etwa 12 Euro entspricht. Ein Verstoß gegen diese neuen Vorgaben kann dazu führen, dass ein herkömmlicher Visumantrag erforderlich wird, und abgelehnte Anträge können nicht angefochten werden. Die Bearbeitung der ETA-Anträge erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten, von den Behörden wird jedoch empfohlen, mindestens drei Arbeitstage einzuplanen, da die Bearbeitung in komplexeren Fällen länger dauern kann, wie gov.uk erläutert.
Wichtig ist auch, dass Reisende, die bereits im Besitz eines Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind, keine ETA benötigen. Außerdem müssen alle Reisenden, einschließlich Kinder und Säuglinge, eine ETA beantragen, bevor sie nach Großbritannien reisen können. Einmal genehmigt, bleibt die ETA bis zu zwei Jahre gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses, was immer zuerst eintritt. Der Antrag ist einfach, erfordert jedoch, dass die Reisenden relevante Informationen rechtzeitig bereitstellen, um mögliche Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.
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