FPÖ fordert härtere Linie: EMRK als Schutzschirm für Einwanderer abschaffen!
Neun EU-Staaten fordern eine Neubewertung der EMRK, während FPÖ-Politikerin Petra Steger die ÖVP kritisiert. Asylpolitik im Fokus.

FPÖ fordert härtere Linie: EMRK als Schutzschirm für Einwanderer abschaffen!
Neun EU-Mitgliedsstaaten haben in einem kürzlich unterzeichneten Brief eine Neuinterpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gefordert. Der Schritt wurde von der EU-Abgeordneten Petra Steger von der FPÖ begrüßt, die kritisierte, dass die bisherige Auslegung der EMRK wirksame Abschiebungen illegaler Einwanderer behindere. Diese Forderung ist Teil einer breiteren politischen Debatte in Österreich und Europa, in der es um die Balance zwischen Menschenrechten und nationaler Sicherheit geht. Steger warf der ÖVP Doppelmoral vor und mahnte an, dass die Verantwortung nicht auf die Gerichte abgewälzt werden dürfe. OTS berichtet, dass …
Die Diskussion um die EMRK ist nicht neu in Österreich. Bereits 2019 hatte der FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl eine Reform der Konvention angeregt, doch dies war damals auf Widerstand gestoßen. Steger, die auch im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) tätig ist, fordert nun Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, um exzessive Interpretationen zu verhindern und eine striktere Asylpolitik zu ermöglichen. Die Ironie, dass die ÖVP von Beate Meinl-Reisinger, der Chefin der NEOS, geleitet wird, die eine ähnliche Neuinterpretation zuvor als „Bullshit Politik“ bezeichnete, wird von Steger nicht unerwähnt gelassen.
Die Bedeutung der EMRK in Österreich
Österreich trat der EMRK im Jahr 1958 bei, und sie hat seit 1964 den Rang von Verfassungsrecht. Dies stellt eine Besonderheit unter den 47 Vertragsstaaten dar. Die Rechte, die aus der EMRK abgeleitet werden können, sind für österreichische Gerichte und Verwaltungsbehörden unmittelbar anwendbar. Das Bundeskanzleramt erläutert, dass … der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verantwortlich für die Überwachung der EMRK ist. Der EGMR verfolgt einen dynamischen Ansatz und interpretiert die Konvention als „lebendiges Instrument“, dessen Auslegung sich an den aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten orientiert.
Österreich ist auch Vertragspartei weiterer menschenrechtlicher Übereinkommen des Europarats und bemüht sich um die Stärkung des Menschenrechtsschutzes. Die Beibehaltung des Individualbeschwerderechtes an den EGMR ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Regierung. Zu den internationalen Verpflichtungen gehört unter anderem die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die 2014 stattfand.
Menschenrechte in der EU
Die EU fördert aktiv Menschenrechte und Demokratie in ihren Außenbeziehungen und verfolgt das Ziel, alle politischen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte zu gestalten. Das Europäische Parlament hebt hervor, dass … die EU über verschiedene rechtliche Grundlagen verfügt, um Menschenrechte zu fördern, darunter Artikel 2 und 3 des EU-Vertrags, die die Werte und Ziele der Union festlegen. Ein strategischer Rahmen für Menschenrechte und Demokratie wurde 2012 verabschiedet, und der dritte Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie ist bis 2027 gültig.
Die EU setzt sich auch für die Einhaltung des Völkerrechts ein und nutzt eine Vielzahl von Instrumenten, um menschenrechtliche Belange auf internationaler Ebene zu adressieren. Dazu gehören beispielsweise politische Dialoge mit über 60 Staaten, Wahlbeobachtungsmissionen sowie die Entwicklung länderspezifischer Strategien zur Stärkung der Menschenrechte.
Die aktuelle Diskussion um die EMRK und ihre Auslegung spiegelt somit die komplexen Herausforderungen wider, vor denen Staaten in ihrem Bestreben stehen, nationale Interessen und internationale Verpflichtungen in Einklang zu bringen. Die zeitgemäße Auslegung der Menschenrechte bleibt ein zentrales Thema innerhalb der EU und ihrer Mitgliedstaaten.