Tirol beschleunigt Energiewende: Neues Gesetz für erneuerbare Projekte!

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Tiroler Landtag beschließt das 2. Erneuerbare Ausbaugesetz zur Beschleunigung von Energieprojekten und schützt die Natur.

Tiroler Landtag beschließt das 2. Erneuerbare Ausbaugesetz zur Beschleunigung von Energieprojekten und schützt die Natur.
Tiroler Landtag beschließt das 2. Erneuerbare Ausbaugesetz zur Beschleunigung von Energieprojekten und schützt die Natur.

Tirol beschleunigt Energiewende: Neues Gesetz für erneuerbare Projekte!

Am 8. Oktober 2025 beschloss der Tiroler Landtag das Zweite Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz (2. TEAG), welches die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Tirol zum Ziel hat. Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf das Tiroler Elektrizitätsgesetz, das Naturschutzgesetz sowie die Bauordnung. Die Neos-Abgeordnete Birgit Obermüller äußerte zwar Bedenken, bekannte sich jedoch zu den Inhalten des Gesetzes. Die Grünen, vertreten durch Klubobmann Gebi Mair, kritisierten das Gesetz und befürchteten einen neuen „Ablasshandel“ für industrielle Umweltsünder.

Ein zentrales Element des 2. TEAG sind die sogenannten „Beschleunigungsgebiete“, die die erleichterte Realisierung von Energieprojekten ermöglichen sollen. Im Rahmen dieser neuen Regelungen sollen Genehmigungsverfahren verkürzt und Förderungen erweitert werden. Neu eingeführte Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz sehen unter anderem Ersatzzahlungen in einen Fonds vor, der die Ressourcen für zukünftige Projekte sichern soll. Der Umweltlandesrat René Zumtobel (SPÖ) verteidigte die Ausgleichsregelungen vehement.

Ein wichtiger Schritt zur Energiewende

Ein weiterer Grund für die Gesetzesinitiativen ist die EU-Richtlinie RED III, die als unmittelbare Vorgabe zur Beschleunigung der Energiewende dient. Diese Richtlinie fordert, dass im kommenden Jahr für mindestens einen erneuerbaren Energieträger Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden müssen. Laut der Tiroler Landesregierung sind die Beschleunigungsgebiete für Photovoltaik (PV) geplant, während Windkraftprojekte weiterhin einer umfassenden Einzelfallprüfung unterliegen. Dies bedeutet, dass es derzeit in Tirol keine größeren Gebiete für Windkraft-Beschleunigungsgebiete gibt.

Die geplanten Regelungen ergeben sich auch aus der geographischen Realität in Tirol: Über 25% der Landesfläche sind als Schutzgebiete ausgewiesen und kommen daher nicht für solche Gebiete in Frage. Flächen in der Nähe von Siedlungen sowie in bestimmten Abständen zu Hochspannungsleitungen oder wichtigen Verkehrswegen sind ebenfalls ausgeschlossen. Einzelne Windräder könnten realisiert werden, allerdings keine großen Windparks. Dennoch bleibt die Landesprämie von 100.000 Euro für das erste Windrad in Tirol bestehen.

Erneuerbare Energien als Zukunftsprojekt

Der Tiroler Energiemanager Josef Geisler (ÖVP) erteilte der Windkraft eine klare Absage, während er betonte, dass die Energiewende Eingriffe in die Natur erfordere. Gleichzeitig zeigt sich Tirol jedoch optimistisch bezüglich des Ausbaus von PV-Anlagen, insbesondere auf befestigten Flächen und in Skigebieten. Für die Wasserkraft, die als Rückgrat der Energieversorgung gilt, laufen bereits Gespräche mit dem Bund über Erleichterungen im Wasserkraftausbau.

Das Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energie bis 2030 auf 42,5% zu erhöhen, wird durch die neuen Regelungen und das beschleunigte Verfahren in Tirol aktiv unterstützt. Der Gesetzesentwurf wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, Neos und SPÖ angenommen und stellt einen wichtigen Schritt in die Zukunft der Tiroler Energiepolitik dar.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der EU-Richtlinie RED III. Der vollständige Bericht über den Landtagsbeschluss zum 2. TEAG ist auf Dolomitenstadt verfügbar und die Details der Landesregierung finden Sie auf Tirol.gv.at.