Winterreifenpflicht startet heute: So vermeiden Sie teure Strafen!
Ab 1.11.2025 gilt in Österreich die Winterausrüstungspflicht für Fahrzeuge. Informieren Sie sich über Vorschriften, Strafen und Winterreifen.

Winterreifenpflicht startet heute: So vermeiden Sie teure Strafen!
Ab dem 1. November 2025 gilt in Österreich eine neue Regelung zur Winterausrüstungspflicht für Autofahrer. Diese Regel schreibt vor, dass Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sein müssen. Betroffen sind alle Autos, Klein-Lkw und Mopedautos. Die Winterreifen müssen die Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S tragen und sind speziell für den Einsatz bei niedrigen Temperaturen, Schnee und Eis entwickelt worden. Um sicherzustellen, dass die Reifen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, beträgt die vorgeschriebene Profiltiefe mindestens 4 Millimeter für Radialreifen und 5 Millimeter für Diagonalreifen.
Experten des ÖAMTC empfehlen, die Winterreifen nach etwa fünf Saisonen auszutauschen, während das Fahren mit beschädigten Reifen – sichtbar durch Risse oder andere Mängel – sofortige Konsequenzen wie einen Reifenwechsel nach sich zieht, unabhängig vom Alter des Reifens. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht drohen Autofahrern in Österreich Strafen: Die Nutzung von Sommerreifen unter winterlichen Bedingungen kann mit circa 100 Euro bestraft werden, in schwerwiegenden Fällen, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, können die Strafen bis zu 10.000 Euro betragen.
Unfallfolgen und Haftung
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers deckt Schäden, die Dritten entstehen, jedoch kann sie Regressforderungen stellen, wenn der Fahrer bei winterlichen Bedingungen Sommerreifen verwendet hat. In einem solchen Fall muss der Betroffene nachweisen, dass der Unfall auch mit Winterreifen nicht hätte verhindert werden können. Es ist zu beachten, dass die Pflicht zur Anwendung von Winterreifen bis zum 15. April 2026 besteht, weshalb Autofahrer rechtzeitig umrüsten sollten – idealerweise bevor der erste Schnee fällt.
Winterreifenpflicht in Deutschland
Im Vergleich dazu gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, die nicht durch ein festes Datum definiert ist. Hier sind Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis oder Schneeglätte Pflicht, wobei das Fahren von Fahrzeugen ohne diese Reifen bei entsprechenden Bedingungen zu Bußgeldern von 60 Euro führen kann. Zudem gibt es auch Punkte in Flensburg, die bei Verstößen anrechenbar sind. Die Faustregel „Oktober bis Ostern“ ist rechtlich nicht bindend, dennoch sollten Autofahrer sich über die witterungsabhängige Notwendigkeit der Reifenrunde informieren.
Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Winterreifen das Alpine-Symbol tragen; dies bedeutet, dass die M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr ausreichend sein wird. Für die Verwendung von Ganzjahresreifen gilt dasselbe. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Winterreifen in Deutschland beträgt 1,6 mm, jedoch empfiehlt der ADAC eine Mindesttiefe von 4 mm.
In beiden Ländern, Österreich und Deutschland, müssen Autofahrer sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge korrekt mit Winterreifen ausgestattet sind, um die Sicherheit auf winterlichen Straßen zu gewährleisten und hohe Bußgelder zu vermeiden. Während in Österreich strengere Regelungen und höhere Bußgelder vorherrschen, besteht auch in Deutschland ein klar geregeltes Formular für die Reifenausrüstung unter bestimmten Bedingungen. Reisende sollten sich über die spezifischen Winterreifenpflichten in anderen europäischen Ländern informieren, da diese variieren können.