In Gütersloh steht eine spannende Wahl an, bei der die Bevölkerung die Möglichkeit hat, eine neue Bürgermeisterin oder einen neuen Bürgermeister zu wählen. Die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am Sonntag, dem 17. November, sind in vollem Gange, und die ersten importanten Schritte wurden bereits unternommen. Ab Donnerstag, dem 10. Oktober, können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben, was es ihnen ermöglicht, flexibel und bequem an der Wahl teilzunehmen.
Das Rathaus hat bereits die Unterlagen für die Hauptwahl sowie für eine mögliche Stichwahl, die am Sonntag, dem 1. Dezember, stattfinden könnte, erhalten. In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen an die ungefähr 80.500 Wahlberechtigten verschickt. Wer bis zum 27. Oktober keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 31. Oktober im Rathaus unter der E-Mail-Adresse wahlen@guetersloh.de melden, um sich über die eigene Wahlberechtigung zu informieren.
Wahlberechtigung und Kandidaten
Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wählerinnen und Wähler am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Zudem müssen sie fast drei Wochen vor der Wahl in Gütersloh ansässig sein. Die Bürgerinnen und Bürger können aus vier Kandidaten wählen, die durch den Wahlausschuss zugelassen wurden: Henning Matthes von der CDU, Gitte Trostmann von den Grünen, Matthias Trepper von der SPD und Torsten Drescher von der AfD.
Die Briefwahlunterlagen können auf verschiedene Weise beantragt werden. Laut Philipp Wilkens, dem Leiter des Fachbereichs Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog, ist es möglich, die Unterlagen elektronisch, schriftlich oder persönlich im Rathaus zu beantragen. Diese Unterlagen werden dann per Post zugeschickt, und es gibt lediglich einen Wahlschein, der ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Für Bürger, die ihre Briefwahlunterlagen lieber persönlich abholen möchten, öffnet das Briefwahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses bereits am 10. Oktober. Hier können die Wählerinnen und Wähler während der regulären Öffnungszeiten ihre Unterlagen abholen oder sogar direkt wählen. Montags bis donnerstags sind die Öffnungszeiten von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr, und an jedem zweiten und vierten Samstag im Monat von 9 bis 13 Uhr stehen die Türen offen. Bereits am 12. Oktober können die ersten Interessierten ihre Stimme abgeben.
Änderungen bei den Wahllokalen
In einem weiteren organisatorischen Schritt wird die Anzahl der Wahllokale in Gütersloh von zwei auf eins in jedem der 22 Stimmbezirke reduziert. Dies wurde aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre beschlossen. Im Stimmbezirk 130 wird das Wahllokal zudem in die Overbergschule auf der Neuenkirchener Straße verlegt, während im Stimmbezirk 120 die Grundschule Sundern entfällt. Die Wähler in diesem Bezirk müssen nun zur Geschwister-Scholl-Realschule gehen, um ihre Stimme abzugeben. Jeder Bürger kann die genaue Adresse seines Wahllokals auf der erhaltenen Wahlbenachrichtigung nachlesen.
Das Wahlteam um Michael Wittenstein und Christina Jeske steht den Bürgern bei Fragen zur Wahl jederzeit zur Verfügung. Sie können telefonisch unter 05241 / 82 – 39 39 oder per E-Mail unter wahlen@guetersloh.de kontaktiert werden. Die kommenden Wochen versprechen eine spannende Zeit für alle Gütersloher, denn die Entscheidung über die zukünftige Führung der Stadt steht bevor.
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