Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren juristischen Erfolg erzielt, der die Werbung der Drogeriemarktkette dm ins Visier nimmt. Nachdem bereits im vergangenen Jahr klargestellt wurde, dass die Bezeichnung "klimaneutrale Produkte" mehr als fragwürdig ist, hat dm nun auch sein Urteil zu den "umweltneutralen Produkten" akzeptiert. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2023, die nun vollständig rechtskräftig ist. Die Drogeriekette darf ihre Produkte nicht mehr mit dem irreführenden Claim bewerben, was eine bedeutende Wende in der Verbraucherinformation darstellt.
In der aktuellen Situation hat dm jedoch weiterhin den Aufdruck "umweltneutral handeln" gewählt, was die DUH als ebenso irreführend ansieht. Die Bedenken der DUH basieren darauf, dass dies den Verbrauchern einen falschen Eindruck über die tatsächliche Umweltbilanz der Produkte vermittelt. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich dazu kritisch: "Das Versprechen 'umweltneutraler' Produkte geht weit über die bereits in allen erfolgreichen Klageverfahren als unzulässig entschiedenen Klimaneutralitätsversprechen hinaus." Er betont, dass diese Art der Werbung nur eine leichte Modifikation darstellt, um von der vorherigen Täuschung abzulenken.
Kurze Rückschau auf den Rechtsstreit
Die Kette hatte ursprünglich Berufung gegen das Urteil eingelegt, jedoch die Berufung zurückgezogen, was bedeutet, dass die Entscheidung des Landgerichts nun auch für andere Unternehmen als Beispiel dienen könnte, die sich möglicherweise an ähnlichen Werbetechniken versuchen. Der Fall hebt hervor, wie wichtig es ist, dass Unternehmen transparent über die Umweltwahrheiten ihrer Produkte kommunizieren und nicht auf irreführende Claims setzen.
Die zugrunde liegenden Bedenken betreffen die Art und Weise, wie dm die angebliche Umweltneutralität seiner Produkte darstellt. Aktuell bezieht die Kette in ihren Bewertungen nur fünf von dreizehn anerkannten Umweltauswirkungen mit ein und ignoriert dabei wesentliche Kategorien wie Ressourcenverbrauch und Feinstaubemissionen. Das führt zu einem verzerrten Bild und lässt Verbraucher glauben, die Produkte seien umfassend umweltfreundlich. Agnes Sauter, die Leiterin der Ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung, macht deutlich, dass die Positionierung als "umweltneutral" nicht der Realität entspricht.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert in diesem Zusammenhang auch eine strengere Regulierung durch die Bundesregierung, insbesondere durch die Umweltministerin Steffi Lemke. Die bestehenden Gesetze und Vorschriften zum Verbraucherschutz sind oft nicht ausreichend, um solche irreführenden Praktiken zu unterbinden. Die DUH sieht die Notwendigkeit, wirksame Maßnahmen einzuführen, um Verbraucher vor derartigen Täuschungen zu schützen und um den Druck auf Unternehmen zu erhöhen, ihnen die Verantwortung für ihre Werbung zuzuweisen.
Der Druck auf große Einzelhändler und Hersteller wächst. Immer mehr Menschen wurden auf die Problematik des "Greenwashings" aufmerksam, bei dem Unternehmen versuchen, ihr Produkt umweltfreundlicher erscheinen zu lassen, als es tatsächlich ist. Es handelt sich um eine Strategie, die Verbraucher in die Irre führt und die Bemühungen um echte Nachhaltigkeit untergräbt. Die DUH bleibt daher unermüdlich daran interessiert, solche irreführenden Anzeigen zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass Transparenz und Ehrlichkeit in der Werbung die Norm werden.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird es für dm entscheidend sein, seine Werbestrategie zu überdenken und sicherzustellen, dass die Umweltversprechen der Produkte den Tatsachen entsprechen. Verbraucher haben ein Recht darauf, wahrheitsgemäß informiert zu werden, um fundierte Entscheidungen treffen zu können – insbesondere in einer Zeit, in der Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit hoch im Kurs stehen. Diese juristischen Auseinandersetzungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, diesen Standard aufrechtzuerhalten.
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