Tragisches Gerichtsurteil: Polin für tödlichen Motorradunfall bestraft!

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Im Prozess um einen tödlichen Motorradunfall auf der B98 in Riesa musste sich eine junge Frau wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Tragisches Gerichtsurteil: Polin für tödlichen Motorradunfall bestraft!

Riesa. Ein dramatischer Motorradunfall, der im Juli letzten Jahres für Aufregung sorgte, steht jetzt im Fokus des Riesaer Amtsgerichts. Eine 27-jährige Frau, die mit ihrem Audi auf der B98 nach links abbog, kollidierte mit einem 52-jährigen Motorradfahrer, der auf seiner Aprilia aus Richtung Großenhain kam. Tragischerweise verlor der Biker sein Leben noch am Unfallort. Nun steht die junge Fahrerin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Die Angeklagte, die sich an den Ablauf des Unfalls nicht mehr erinnern kann, meldete durch ihren Verteidiger, dass ihr das Bewusstsein erst zurückkehrte, als ihr Auto zu brennen begann. In einem Schockmoment sah sie die zerstörte Aprilia und fand den Motorradfahrer 50 Meter entfernt im Straßengraben. Die Bilder des Unglücks waren erschütternd: Maschine und Fahrer lagen brutal zertrümmert, während das trockene Gras in Flammen aufging.

Bergungsarbeiten und Überraschungen im Gutachten

Rettungskräfte und Feuerwehr waren schnell am Unfallort, doch für den Motorradfahrer kam jede Hilfe zu spät. Die B98 blieb ganze zehn Stunden gesperrt, während die Bergungsarbeiten durchgeführt wurden. Ein Unfallgutachten enthüllte schockierende Details: Der Kradfahrer war mit über 120 km/h unterwegs, während die Frau mit etwa 30 km/h abbog. Alkohol im Blut des Motorradfahrers und ein möglicherweise beeinträchtigter Helm könnten die Situation noch verschärfen.

Die Angeklagte könnte von der tiefstehenden Sonne geblendet worden sein, was ihr jedoch nicht von der Verantwortung entbindet. Die Staatsanwaltschaft bot an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, wobei die Frau bereits seit dem Unfall psychologische Hilfe benötigt. Schließlich entschied Richter Dietmar Bluhm, dass der seelische Schmerz und der Schock der Ereignisse eine Bestrafung an sich darstellen. Sie muss lediglich 2.000 Euro an die Luftrettung zahlen. Der Fall ist ein harter Weckruf: Überhöhte Geschwindigkeiten auf Landstraßen sind brandgefährlich!