Sofortüberweisung: Schneller Geldtransfer mit neuen Betrugsrisiken!

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Ab dem 9. Oktober 2025 sind Sofortüberweisungen Pflicht, doch das BKA warnt vor Betrugsrisiken und fordert präventive Maßnahmen.

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Sofortüberweisungen Pflicht, doch das BKA warnt vor Betrugsrisiken und fordert präventive Maßnahmen.
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Sofortüberweisungen Pflicht, doch das BKA warnt vor Betrugsrisiken und fordert präventive Maßnahmen.

Sofortüberweisung: Schneller Geldtransfer mit neuen Betrugsrisiken!

Seit dem 9. Oktober 2025 sind Sofortüberweisungen in Deutschland verpflichtend für alle Bankinstitute. Diese Regelung ist Teil einer EU-Vorschrift, die es ermöglicht, Geldtransfers in Echtzeit durchzuführen. Dabei sollen die Überweisungen maximal zehn Sekunden in Anspruch nehmen und preislich den herkömmlichen Überweisungen entsprechen, was in den meisten Fällen eine kostenfreie Nutzung bedeutet. Doch trotz der offensichtlichen Vorteile äußern Fachleute, darunter auch das Bundeskriminalamt (BKA), ernsthafte Bedenken bezüglich der Sicherheit dieser neuen Zahlungsmethode. Gailtal Journal berichtet, dass die fehlende Rückholbarkeit bei Sofortüberweisungen als besonders problematisch angesehen wird, da sie Tätern die schnelle Verschiebung von gestohlenem Geld erleichtert.

Obwohl die neuen Überweisungen eine praktische Lösung darstellen, führt die Einführung vermutlich zu einem Anstieg von Betrugsversuchen. Experten warnen, dass es an der Betrugsbekämpfung nicht viel ändert, aber der Bedarf an Präventionsmaßnahmen steigt. Das BKA plant, verstärkt auf Prävention zu setzen, insbesondere durch technische Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, Nutzer vor Betrug im Zusammenhang mit Sofortüberweisungen zu schützen.

Die Herausforderungen der Sofortüberweisung

Besonders bedeutsam ist die Implementierung eines Ampelsystems zur Verbesserung der Sicherheit der Überweisungen. Dieses System bewertet die Übereinstimmung zwischen IBAN und Empfängername:

  • Grün: IBAN und Empfängername stimmen überein.
  • Gelb: Geringfügige Abweichungen mit Korrekturvorschlag.
  • Rot: Empfehlung zur erneuten Überprüfung der Daten.
  • Grau: Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich.

Dennoch zeigt das BKA auf, dass diese technische Überprüfung keine Garantie gegen Betrug bietet. Nutzer sollten sich dennoch vor Augen führen, dass sie die Verantwortung für ihre Überweisungen tragen. Es wird geraten, Echtzeitüberweisungen nur an vertraute Empfänger zu tätigen und für Onlinekäufe auf sichere Zahlungsdienste mit Käuferschutz zu setzen.

Vorsicht vor Betrugsversuchen

Ein weiteres Warnsignal für potenziellen Betrug ist das Drängen zu sofortigen Überweisungen über Telefon, E-Mail oder soziale Medien. Es ist wichtig, sich regelmäßig über aktuelle Betrugstrends zu informieren und vorsichtig zu agieren. Das BKA unterstreicht, dass trotz der Bemühungen zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen, die Möglichkeit, dass eine Zahlungsaufforderung betrügerisch ist, weiterhin besteht.

Zusätzlich wird die „Empfängerüberprüfung“ eingeführt. Diese Maßnahme überprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem bei der Bank hinterlegten Namen zur angegebenen IBAN übereinstimmt. Nutzer können entscheiden, ob sie die Überweisung ausführen oder die Empfängerdaten erneut überprüfen möchten. Bundesbank erläutert, dass dieses Verfahren darauf abzielt, Fehler und Betrug zu erschweren, jedoch nicht die eigene Sorgfaltspflicht des Nutzers ersetzt.