Entscheidung mit Wucht! Das Landgericht Landau hat heute ein drastisches Urteil gefällt: Ein 28-jähriger Mann, der im Februar auf offener Straße in Ranschbach ohne Vorwarnung einen 37-Jährigen erschoss, muss nun für ganze zehn Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Wo andere vielleicht Verständnis zeigten, entschied die Vorsitzende Richterin Claudia Kurtze klar: Totschlag ist Totschlag, und dafür gibt es kein Pardon!
Ungewohnte Wendung im Gerichtssaal
Der Beschuldigte, ein staatenloser Syrer, erhielt diese schockierende Strafe trotz der Plädoyers seiner Verteidigung und der Staatsanwaltschaft, die beide Milderung in Form einer verminderten Schuldfähigkeit anregten. Die Staatsanwaltschaft forderte knappe neun Jahre und sechs Monate sowie eine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Auf Seiten der Verteidigung wurde sogar auf vollständige Schuldunfähigkeit plädiert! Doch das Gericht stellte klar: „Es haben sich keine belastbaren Anknüpfungspunkte für eine ernsthafte psychische Erkrankung ergeben.“ Damit wischte das Gericht die Argumente beiseite und stellte die volle Verantwortlichkeit des Angeklagten fest.
Diese Entscheidung wirft Fragen auf. Wie konnte es zu so einem tödlichen Vorfall kommen? Und wieso sah das Gericht die Notwendigkeit einer solch harschen Strafe, während andere Akteure im Prozess mildernde Umstände anführten? Die Öffentlichkeit wird sich weiterhin fragen, ob diese Strafe ausreichend ist angesichts der Schwere der Tat.