Bautzen. In einem dramatischen Wendepunkt hat die Bautzener Baufirma Hentschke Bau, unter der Leitung von Geschäftsführer Jörg Drews, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Dies geschah nach einem umstrittenen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) vom 22. Oktober 2024, das die bisherigen Entscheidungen in einem Berufungsverfahren erheblich beeinflusste. Unternehmenssprecher Falk S. Al-Omary bestätigte diese rechtlichen Schritte und kündigte an, dass die Beschwerde darauf abzielt, mögliche Rechtsfehler im Urteil des OLG zu überprüfen.
Die Situation ist brisant: Das OLG Dresden hatte in seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Dresden aus der ersten Instanz teilweise revidiert, was die Spannungen zwischen der Firma und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen (VVN-BdA) weiter anheizte. Sollte der BGH relevante Verfahrensfehler feststellen, könnte dies die Tür für eine Revision öffnen, obwohl das OLG keine Revision zugelassen hat. Ein solches Szenario könnte weitreichende Folgen für die beteiligten Parteien haben und die rechtlichen Auseinandersetzungen in dieser heiklen Angelegenheit weiter anheizen.
Rechtsstreit zwischen Hentschke Bau und VVN-BdA
Die Auseinandersetzung zwischen Hentschke Bau und der VVN-BdA ist nicht nur ein einfacher Rechtsstreit; sie wirft auch Fragen über die Verantwortung und das Erbe der Vergangenheit auf. Die Entscheidung des OLG hat die Fronten verhärtet und lässt die Beteiligten in einem rechtlichen Schachspiel zurück, das möglicherweise noch lange andauern wird. Die kommenden Wochen könnten entscheidend sein, während alle Augen auf den BGH gerichtet sind, der nun über die Beschwerde entscheiden muss.