In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, und ein erheblicher Teil von ihnen, etwa 28,5 Prozent, hat den Pflegegrad 3. Das bedeutet, dass etwa 1,13 Millionen Menschen in dieser Kategorie auf Unterstützung angewiesen sind. Die meisten von ihnen, etwa 80 Prozent, werden von Angehörigen zu Hause betreut und haben Anspruch auf Pflegegeld. Doch wie viel Geld steht ihnen tatsächlich zu?
Pflegegeld 2024: Was erwartet Pflegebedürftige?
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld für Menschen mit Pflegegrad 3 um fünf Prozent erhöht! Statt 545 Euro erhalten sie nun 573 Euro monatlich. Diese Summe wird in der Regel am ersten Werktag des Monats ausgezahlt und kann nach Belieben verwendet werden. Über 809.000 Menschen profitieren von dieser Erhöhung, die einen wichtigen finanziellen Rückhalt für pflegebedürftige Personen darstellt.
Doch das ist nicht alles! Bereits für 2025 ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent geplant, was das Pflegegeld auf etwa 598 Euro anheben könnte. Dies zeigt, dass die Regierung die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen ernst nimmt und kontinuierlich an Verbesserungen arbeitet.
Kombinationsleistung: Was bedeutet das für Pflegegrad 3?
Für diejenigen, die sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, gibt es die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Hierbei wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt, abhängig von der Höhe der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Rund 322.000 Menschen mit Pflegegrad 3 nutzen diese Option, die eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung ermöglicht.
Die Tabelle zur Pflegeverteilung zeigt, wie sich das Pflegegeld in Abhängigkeit von der Pflegeverteilung zwischen Angehörigen und Pflegediensten staffelt. Diese Informationen sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen und die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.