Ein Autofahrer in Hamm steht im Mittelpunkt eines brisanten Streits um ein Knöllchen! Am Dienstag, dem 5. November, wurde er um 14:45 Uhr mit einer Verwarnung von 55 Euro bestraft, weil er auf einem Behindertenparkplatz geparkt hatte. Doch die Situation ist alles andere als klar! Der Mann ist überzeugt, dass die Ordnungsbehörde hier einen Fehler gemacht hat und wehrt sich vehement gegen das Bußgeld.
Vor dem Katholischen Sozialdienst in Hamm-Mitte sind die Parkplätze aufgrund einer Baustelle als Behindertenparkplätze ausgewiesen. Die Stadt hatte jedoch die Schilder, die das Parken mit Parkscheibe erlaubten, mit schwarzen Müllsäcken verhängt. Am besagten Dienstag war ein Teil dieser Abdeckung abgerissen, was der Autofahrer als Erlaubnis zum Parken wertete. Doch das Knöllchen folgte prompt! Der Mann argumentiert, dass die Ordnungsbehörde in zweifacher Hinsicht versagt hat: Erstens habe das Schild ihm eindeutig das Parken gestattet, und zweitens hätte es sofort wieder verhüllt werden müssen, was erst zwei Tage später geschah.
Stadt sieht kein Fehlverhalten
Die Stadt Hamm und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) sehen die Sache jedoch anders. Laut deren Einschätzung parkte der Autofahrer widerrechtlich. Hätten die Verhüllungen zum Zeitpunkt der Verwarnung vollständig gefehlt, wäre die Situation anders zu bewerten gewesen, doch das war nicht der Fall. Fotos, die der Autofahrer selbst gemacht hat, belegen dies. Ein Fehler des KOD sei nicht erkennbar, so die Pressestelle. Pressesprecher Tom Herberg räumt jedoch ein, dass es „sicher richtig“ gewesen wäre, das Schild sofort nach der Verwarnung wieder vollständig zu verdecken, um Verwirrung zu vermeiden. Warum dies erst zwei Tage später geschah, bleibt unklar.
Der Autofahrer hat nun 14 Tage Zeit, um gegen die Verwarnung Einspruch einzulegen. Hätte er sofort gezahlt, hätte er das Bußgeld anerkannt. Die Frage bleibt: Wer hat hier wirklich recht? Der Streit um das Knöllchen könnte weitreichende Folgen haben!