Berlin (dpa) – Ein historischer Moment für die Selbstbestimmung! Mit dem heute in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen nun ihren Geschlechtseintrag und Vornamen mit nur einer Erklärung beim Standesamt ändern. Diese bahnbrechende Reform betrifft vor allem Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Ein Gesetz, das endlich das „staatliche Unrecht“ der Vergangenheit beseitigt!
Die Zeiten des Transsexuellengesetzes sind vorbei! Bislang mussten Betroffene einen langen und teuren Prozess durchlaufen, der sogar Sterilisationen bis 2011 erforderte. Jetzt können sie ihren Geschlechtseintrag einfach anmelden – die dreimonatige Wartefrist soll als Bedenkzeit dienen. Ab dem 1. August war die Anmeldung möglich, und nach Ablauf der Frist können die neuen Einträge im Personenstandsregister geändert werden. Männlich, weiblich, divers oder sogar kein Geschlecht – die Wahl steht den Betroffenen offen, ohne dass ein Gericht oder Arzt involviert werden muss.
Neue Regeln für Vornamen und Ausweise
Ein wichtiger Aspekt: Der Vorname muss mit dem Geschlechtseintrag übereinstimmen! Wer sich für „männlich“ entscheidet, kann nicht einfach den Namen Bettina wählen. Zudem: Sobald Änderungen vorgenommen werden, sind Personalausweis und Reisepass ungültig und müssen neu beantragt werden. Für Reisepässe wird ein „X“ für Personen verwendet, die sich nicht als männlich oder weiblich identifizieren.
Die Erwartungen sind hoch: Rund 4.000 Anträge pro Jahr werden prognostiziert, möglicherweise sogar mehr, da viele auf dieses Gesetz gewartet haben. Besonders für Minderjährige gibt es spezielle Regelungen: Unter 14 Jahren dürfen sie den Antrag nicht selbst stellen, während ältere Jugendliche dies mit Zustimmung der Eltern tun können. Ein weiteres wichtiges Element ist das Offenbarungsverbot, das die Privatsphäre der Betroffenen schützt und sicherstellt, dass ihre frühere Identität nicht ohne Zustimmung preisgegeben wird.
Doch nicht alle sind begeistert! Kritiker befürchten, dass Frauen in Saunen gefährdet sein könnten, wenn Männer ihren Geschlechtseintrag auf „weiblich“ ändern. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, beruhigt: In Deutschland gibt es vorwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen, und das private Hausrecht bleibt unberührt. Ein Gesetz, das für viele eine Befreiung darstellt und gleichzeitig neue Diskussionen anstößt!