In Großenkneten, einer Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Oldenburg, sorgte ein Nachbarschaftsstreit für Aufsehen, der bereits zu mehr als 50 Polizeieinsätzen führte. Im Zentrum des Konflikts steht ein 41-jähriger Anwohner, der wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch mit einem Strafbefehl in Höhe von 1.000 Euro konfrontiert wurde. Am Freitag fand eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Wildeshausen statt, um den Streit zu klären, der die Nachbarschaft erheblich belastet hat.
Der Anwohner legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, obwohl zahlreiche Nachbarn aussagten, dass sie unter massivem Lärm und Beleidigungen litten. Eine Richterin empfahl dem Angeklagten, seinen Einspruch zurückzuziehen, was er letztendlich tat, jedoch nur widerwillig. Der Streit hatte seinen Anfang im Mai 2023, als der Angeklagte einen Nachbarn bei einem Streit als „Bauerntölpel“ und andere Schimpfwörter beleidigte. Ein Nachbarschaftsfest, zu dem er nicht eingeladen war, endete in einer weiteren Eskalation, als der 41-Jährige Gäste beleidigte und provozierte.
Angeklagter weicht Vorwürfen aus
Der Mann bleibt trotz der Aussagen seiner Nachbarn von seiner Unschuld überzeugt. Er behauptet, dass er nach einem lauten Knall, der von seinem Grundstück ausging, von den Anwohnern belästigt wurde und daraufhin die Polizei rief. Seiner Meinung nach sei er mit Bekannten zum Fest gegangen, um den Dialog zu suchen, sei dort jedoch sofort angegriffen worden. Laut seiner Schilderung seien die Nachbarn oft über Kleinigkeiten verärgert, seit er vor dreieinhalb Jahren in die Gegend zog.
Die Nachbarn hingegen schilderten die Vorfälle ganz anders. Es wird berichtet, dass der Angeklagte beim Fest innerhalb kürzester Zeit Teilnehmer beleidigte und einer Person mit der Hand schlug. Zudem sei er für zahlreiche Ruhestörungen verantwortlich, darunter „extremer Brandgestank“ von explodierenden Spraydosen, „lautem Geschlechtsverkehr“ im Garten und dauerhaften Beleidigungen, wenn man ihn ansprach. Einige Anwohner fühlen sich so sehr belästigt, dass sie bereits aus dem Viertel ausgezogen sind.
Schlichtungsversuche bleiben erfolglos
Bei der Verhandlung wurde auch thematisiert, ob es vorherige Schlichtungsversuche gab. Die Nachbarn berichten von einem gescheiterten Schiedsgespräch, da der Angeklagte keine Einsicht zeigte. Als die Richterin den Angeklagten darauf hinwies, dass sie den Eindruck habe, dass er der Verursacher der Probleme sei, gab es keine Einsicht. Stattdessen kündigte sie an, dass die Strafe sogar erhöht werden könnte, sollte der Einspruch nicht zurückgenommen werden. Damit schien die Warnung Wirkung zu zeigen.
Am Ende der Verhandlung äußerte die Richterin die Hoffnung, dass die Nachbarn bald eine Lösung finden können, um ihre Streitigkeiten ohne Gerichtsurteile zu klären. Der Fall zeigt eindrücklich, wie gravierend Nachbarschaftsstreitigkeiten eskalieren können und welche Wiederherstellung der Ruhe in einer Nachbarschaft notwendig ist. Der 41-Jährige scheint trotz allem noch nicht ganz bereit zu sein, eine Versöhnung in Erwägung zu ziehen, während seine Nachbarn weiterhin unter den Störungen leiden müssen.
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