Der niedersächsische Landtag hat am 25. September 2024 eine entscheidende Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besoldung und Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte erheblich beeinflusst. Mit dem neuen Gesetz, bekannt als NBVAnpG 2024/2025, werden die Grundgehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro angehoben, während bestimmte Zulagen um 4,76 Prozent steigen. Auch die Anwärtergrundbeträge erfahren eine Steigerung von 100 Euro. Diese Anhebungen sind fest eingeplant und werden ab dem November 2024 wirksam.
Doch das ist nicht alles! Ein weiteres Plus erwartet die Beamten schon bald: Ab 1. Februar 2025 steigen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge erneut um stolze 5,5 Prozent, während die Anwärtergrundbeträge nochmals um 50 Euro erhöht werden. Damit bekommen die Beamten einen finanziellen Spielraum, der sich deutlich auf ihre monatlichen Einkünfte auswirken könnte. Allerdings müssen sie sich auf auch Veränderungen im übrigen Zahlungsverlauf einstellen: Die inflationsbedingte Sonderzahlung endet ab November 2024, was bedeutet, dass die Nettobezüge trotz der Erhöhungen unter Umständen nicht merklich steigen werden.
Besondere Sonderzahlungen und Entwicklungen
Ein weiteres bemerkenswertes Detail ist die einmalige Sonderzahlung für Beamte mit Kindern im Dezember 2024. Pro Kind erhalten sie zusätzlich 1.000 Euro, falls ein Familienzuschlag gewährt wird. Diese Zahlung ist jedoch nicht für Beamtinnen und Beamte verfügbar, die vor dem 2. Januar 2024 in den Ruhestand traten. Dies könnte viele Beamte in eine neue finanzielle Lage bringen.
Außerdem wird die Regelung zur Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamten ab dem 1. Oktober 2024 erleichtert: Künftig wird das Einkommen, das sie nach Erreichen ihrer Altersgrenze verdienen, nicht mehr auf ihre Versorgungsbezüge angerechnet. Das eröffnet den Ruhestandsbeamten neue Möglichkeiten, ohne nachteilige finanzielle Folgen fürchten zu müssen. Die Anpassungen werden schrittweise umgesetzt, mit Rückwirkungsanspruch ab Dezember 2024 für bereits vorhandene Ruhensregelungen.
Details zur Meldung