Mecklenburg-Vorpommern

Drese: Pflegende Angehörige verdienen mehr Anerkennung und Unterstützung!

Am Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen am 6. Oktober 2024 macht MV-Sozialministerin Stefanie Drese auf die immense Bedeutung und die dringend nötige Unterstützung für die über 100.000 Betreuer im Land aufmerksam und kündigt damit wichtige Verbesserungen und Erhöhungen der Leistungen an, die das Leben dieser oft überlasteten Helden der Gesellschaft erleichtern sollen!

Am 6. Oktober 2024 wird der Europäische Tag der pflegenden Angehörigen gefeiert, ein Anlass, der die immense Belastung und Hingabe von Millionen Menschen würdigt, die ihre Angehörigen in der Pflege unterstützen. In diesem Kontext hat Sozialministerin Stefanie Drese von Mecklenburg-Vorpommern betont, wie wichtig es ist, die Leistungen für diese oft überblickten Helden des Alltags zu verbessern und ihnen mehr Unterstützung zukommen zu lassen.

„Pflegende Angehörige leisten einen unermüdlichen Beitrag, nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt, die immer älter wird“, erklärt Drese. In Mecklenburg-Vorpommern erhalten fast 85 Prozent der über 120.000 Pflegebedürftigen ihre Versorgung zu Hause, was bedeutet, dass viele Angehörige ohne professionelle Hilfe die Pflege übernehmen.

Verbesserungen für pflegende Angehörige

Um diesen hilfsbereiten Menschen besser unter die Arme zu greifen, kündigte Drese mehrere bedeutende Verbesserungen an. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Pflegegeld um 4,5 Prozent erhöht, eine weitere Steigerung nach einer bereits erfolgten Erhöhung von 5 Prozent im Jahr 2024. Diese Anpassungen gelten auch für ambulante Leistungen, die durch Pflege- und Betreuungsdienste bereitgestellt werden.

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Ein zentrales Element der Unterstützungsleistungen ist die Verhinderungspflege. Wenn private Pflegepersonen zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Erholung eine Pause benötigen, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro jährlich für eine Ersatzpflege. Diese kann sowohl zu Hause als auch in stationären Einrichtungen wie Tagespflegen oder Pflegeheimen stattfinden. Ab dem 1. Juli 2025 wird eine bedeutende Neuerung in Kraft treten: Die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege werden dann zusammen mit denen der Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Jahresbetrag kombiniert. Anspruchsberechtigte können dann bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr für beide Leistungsarten einsetzen.

„Dieser Schritt wird den pflegenden Angehörigen helfen, die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel effektiver an ihre Bedürfnisse anzupassen“, führt Drese aus. Zusätzlich erhalten pflegende Angehörige einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, den sie für Betreuungsstunden oder Haushaltshilfen, etwa im Rahmen von Nachbarschaftshilfe, nutzen können.

Die Ministerin betont, dass die Landesregierung auch bei der Reduzierung bürokratischer Hürden aktiv ist. Derzeit wird im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) für eine Erhöhung und Flexibilisierung des Entlastungsbeitrages plädiert, um den pflegenden Angehörigen die Nutzung ihrer verfügbaren Mittel zu erleichtern.

Für weitere Unterstützung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die 19 Pflegestützpunkte im Land nutzen. Diese bieten unabhängige und trägerübergreifende Beratung, um den Angehörigen zu helfen, sich im Dschungel der gesetzlichen Pflegekassen leicht zurechtzufinden. „Es ist von großer Bedeutung, dass die Menschen wissen, welche Hilfen ihnen zustehen und wie sie diese in Anspruch nehmen können“, schließt Drese.


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