In der Vorfreude auf Silvester 2024 stehen einmal mehr wichtige Regeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern im Fokus. Trotz finanzieller Sorgen und Kritik an den hohen Preisen für Feuerwerksartikel, wird der Konsum an Silvester ungebrochen hoch bleiben. Die Region Rostock hat deshalb klare Vorgaben erlassen, um die Sicherheit während der Feiern zu gewährleisten. So ist der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in einem Umkreis von 200 Metern um stroh- oder reetgedeckte Gebäude streng verboten. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bestraft werden, wie der Nordkurier berichtet. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen untersagt.
Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern
In Deutschland sind Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 erlaubt, wobei diese als sicher gelten müssen. Erlaubte Produkte tragen eine CE-Kennzeichnung sowie eine Registriernummer, die ihre Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bestätigt. Unlegale Feuerwerkskörper, wie „Polenböller“, stellen eine besondere Gefahr dar und deren Nutzung kann schwerwiegende Verletzungen und hohe Bußgelder nach sich ziehen. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist in der Regel nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt – im Jahr 2024 beginnt dieser Verkauf aufgrund eines Sonntags bereits am 28. Dezember, wie Ludwigshafen24 berichtet.
Zusätzlich zu den offiziellen Vorschriften weisen Experten darauf hin, dass Rücksichtnahme an Silvester unerlässlich ist. Obwohl das Zünden von Feuerwerk nur zwischen Mitternacht und 1 Uhr erlaubt ist, sollten Feiernde auch vor 22 Uhr Rücksicht auf Nachbarn und Haustiere nehmen. Sicherheitsvorkehrungen, wie das Schließen von Fenstern, können helfen, lärmempfindliche Nachbarn und Tiere zu schützen, während man das neue Jahr gebührend begrüßt.
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