Keks-Schwarzmarkt boomt: Marktamt warnt vor hohen Strafen und Risiken!
Immer mehr Privatpersonen verkaufen selbstgebackene Weihnachtskekse, doch Marktamt warnt vor Strafen und Qualitätsrisiken.

Keks-Schwarzmarkt boomt: Marktamt warnt vor hohen Strafen und Risiken!
In der Vorweihnachtszeit floriert das Geschäft mit selbstgebackenen Weihnachtskeksen. Immer mehr Privatpersonen bieten ihre Leckereien an, häufig auch online und in großen Mengen. Das Marktamt Wien hat jedoch mittlerweile vor den Konsequenzen dieses Trends gewarnt. Viele Menschen verkaufen große Mengen von Plätzchen zu Schnäppchenpreisen, was nicht ohne Risiken ist. Wie exxpress.at berichtet, ist der Verkauf solcher Mengen ohne Gewerbeanmeldung rechtlich problematisch und kann im schlimmsten Fall mit Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.
Der Sprecher des Marktamts Wien, Alexander Hengl, äußert Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Gesundheits- und Hygienevorschriften. Insbesondere bei der Produktion von haushaltsunüblichen Mengen, wie mehreren hundert Kilo Keksen, handelt es sich nicht mehr um eine private Tätigkeit. Dies hat zur Folge, dass diese Aktivitäten unter die gewerbliche Tätigkeit fallen, wozu eine offizielle Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Hygiene-Risiken und Qualitätsbedenken
Ein weiteres Problem bei selbstgebackenen Keksen ist die potenzielle Gefahr für die Verbrauchersicherheit. Viele Privatproduzenten haben nicht die Möglichkeit, hygienische Standards zu gewährleisten, da in privaten Haushalten die Kontrolle über die Hygienevorschriften fehlt. Laut tz.de können allergene Zutaten zudem oft nicht korrekt deklariert werden, was für Menschen mit Allergien gefährlich sein kann. Die Marktbehörde empfiehlt deshalb, beim Kauf von Keksen von Privatpersonen äußerst vorsichtig zu sein und lieber auf Produkte aus Bäckereien zurückzugreifen.
Zusätzlich sind die gesetzlichen Vorschriften für Lebensmittelunternehmen in der EU streng. Jedes Unternehmen muss die Anforderungen gemäß den EU-Hygieneverordnungen erfüllen. Dies betrifft alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln, die als sicher gelten müssen. Wie bmleh.de erläutert, sind grundlegende hygienische Anforderungen festgelegt, die auch Schulungspflichten für das Personal beinhalten, das mit Lebensmitteln umgeht.
In Deutschland gelten ähnliche Regelungen, die vorschreiben, dass Privatpersonen, die Plätzchen über einen längeren Zeitraum verkaufen, ebenfalls lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten müssen. Vorverpackte Plätzchen müssen Angaben zu Allergenen sowie Zutaten und Haltbarkeitsdaten enthalten.
Die aktuellen Entwicklungen im Keksverkauf verdeutlichen die Notwendigkeit, die Vorschriften für Lebensmittelsicherheit ernst zu nehmen. Sowohl Verkäufer als auch Käufer sollten sich über die notwendigen Hygienestandards und rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.