Halloween-Scherze: Wenn Spaß schnell zur Straftat werden kann!
Halloween in der POL-UL Region: Streiche können leicht zu Straftaten werden. Polizei warnt Eltern und Kinder vor Konsequenzen.
Halloween-Scherze: Wenn Spaß schnell zur Straftat werden kann!
Ulm: Der Schrecken der Allerseelen-Nacht!
Am 1. November ist es wieder soweit: Halloween – die Nacht der schaurigen Kostüme und süßen Leckereien! Deutschland feiert mit großer Begeisterung, während Kinder als gruselige Geister und Hexen von Tür zu Tür ziehen und mit „Süßes oder Saures“ um Süßigkeiten betteln. Doch Vorsicht! Was als harmloser Spaß beginnt, kann schnell in ernste Schwierigkeiten führen.
Ein Streich, der den Garten eines Nachbarn in eine Toilettenpapier-Landschaft verwandelt, mag für viele witzig sein. Doch wenn dadurch fremdes Eigentum beschädigt wird, wird aus dem „Spaß“ eine Straftat! Die Folgen sind erheblich: Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen. Die Verursacher sind verpflichtet, den Schaden zu ersetzen – und das kann zu einer jahrzehntelangen finanziellen Belastung werden.
Eltern-Alarm!
Die Polizei schlägt laut Alarm: Sie fordert alle Eltern auf, mit ihren Kindern über das richtige Verhalten an Halloween zu sprechen! Was ist erlaubt, was nicht? Ein harmloser Streich, über den alle lachen können, ist in Ordnung. Aber gefährliche Handlungen, die zu Schäden oder Verletzungen führen, werden mit aller Konsequenz verfolgt! Die Beamten betonen: „Ein Streich sollte niemanden gefährden oder hurtieren.“ Achtung, Halloween-Liebhaber: Zögert nicht, rechtzeitig zu handeln! Wenn ihr Zeugen eines ungebührlichen Verhaltens werdet, informiert die Polizei oder den Eigentümer sofort. Weitere wichtige Informationen gibt’s auf der Website www.polizei-beratung.de.