Ein spannendes Kapitel im Rechtsstreit um die Rhumequelle bei Rhumspringe im Landkreis Göttingen ist zu Ende! Der Landkreis Göttingen hat beschlossen, keine Rechtsmittel gegen den Verkauf der Rhumequelle einzulegen. Diese Entscheidung wird den Mitgliedern des Gemeinderates Rhumspringe in einer Sitzung am Dienstag, 5. November, bekannt gegeben. Die Verantwortlichen des Landkreises sind sich einig: Ein weiterer Rechtsstreit hat keine Aussicht auf Erfolg!
Ursprünglich hatte der Landkreis nach dem Verkauf des Areals dem Käufer mitgeteilt, dass die Gemeinde Rhumspringe ihr Vorkaufsrecht geltend machen wolle, was aufgrund des Naturschutzgesetzes möglich sei. Doch das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass dieser Bescheid vom 14. Januar 2021 „inhaltlich zu unbestimmt“ sei und hat ihn aufgehoben. Damit ist der Käufer nun rechtmäßiger Eigentümer des Gebiets, einschließlich der angrenzenden Wälder und des Quelltopfes – ein schockierendes Urteil für die Gemeinde!
Die Entscheidung ist gefallen!
Die Gemeinde Rhumspringe hat im Gerichtsverfahren, in dem sie als Beigeladene auftrat, keine Argumente finden können, um gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. Der Landkreis Göttingen wird keinerlei Rechtsmittel einlegen, da keine „ernstlichen Zweifel“ an der Richtigkeit des Urteils bestehen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Nutzung des Areals haben. Die Sitzung des Gemeinderates, bei der diese Themen besprochen werden, verspricht spannend zu werden!
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nun verbindlich, und die kommenden Diskussionen im Gemeinderat werden zeigen, wie die Gemeinde auf die neue Situation reagiert. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist sicher, denn die Rhumequelle ist nicht nur ein Naturjuwel, sondern auch ein wichtiger Punkt in der Region!