Freispruch für zehn Angeklagte: Oberrauners Warnung an den Rechtsstaat!
Am 29.09.2025 wurde ein umstrittenes Urteil verkündet, das den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in Frage stellt.

Freispruch für zehn Angeklagte: Oberrauners Warnung an den Rechtsstaat!
Am 29. September 2025 wurde das Urteil eines Gerichts verkündet, das alle zehn Angeklagten in einem hochumstrittenen Fall freisprach. Dieses Urteil sorgt für heftige Reaktionen in der Öffentlichkeit und wird von vielen Fachleuten als schwerer Schlag für das Vertrauen in den Rechtsstaat gewertet. Petra Oberrauner, eine der betroffenen Stimmen, bezeichnete es als fatales Signal für Opfer sexualisierter Gewalt und fordert dringende Reformen im Sexualstrafrecht. Der Schutz von Kindern habe oberste Priorität, da Kinder und Jugendliche sich nicht selbst verteidigen können und auf den Schutz durch die Justiz sowie die Gesellschaft angewiesen sind. Oberrauner forderte außerdem eine eingehende Prüfung des Urteils durch die nächste Instanz.
In der Debatte über sexualisierte Gewalt wird häufig auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den rechtlichen Umgang in Deutschland verwiesen. Der juristische Schutz der sexuellen Selbstbestimmung wird als unzureichend erachtet. So umfasst sexualisierte Gewalt zahlreiche Formen, von körperlicher und psychischer Gewalt bis hin zu wirtschaftlichen Schäden. Beispiele für nicht-körperliche Gewaltarten sind unter anderem Catcalling und die nicht-einvernehmliche Verbreitung von Nacktbildern, die alle die sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Über 90 % der Opfer von sexualisierter Gewalt sind weiblich, während Täter überwiegend männlich sind, was verdeutlicht, wie gravierend das Problem in der Gesellschaft verankert ist.
Gesellschaftliche Auswirkungen und Reformbedarf
Die gesellschaftliche Wahrnehmung sexualisierter Gewalt ist oft von Mythen geprägt, die das Verständnis für das Phänomen und die Verantwortung der Täter negativ beeinflussen. Viele Übergriffe finden im sozialen Nahraum statt, was auf eine besonders hohe Gefährdung für vulnerable Gruppen, wie wohnungslose Frauen, Menschen mit Suchtproblemen sowie migrierte und geflüchtete Frauen hinweist. Diese Gebiete erfordern besondere Beachtung, um den Opferschutz zu verbessern und das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen.
Es besteht daher ein ausgeprägter Reformbedarf im Sexualstrafrecht. Ein vorgeschlagenes „Nur Ja heißt Ja“-Modell für die Definition von Einvernehmen könnte dazu beitragen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu stärken. Ergänzend dazu wird die Notwendigkeit der Sensibilisierung und Fortbildung von Strafverfolgungsbehörden immer drängender, um den Opfern effektive Hilfe anbieten zu können.
Darüber hinaus ist die psychologische und rechtliche Unterstützung für Opfer von zentraler Bedeutung. Studien zeigen, dass bis zu 80 % der Betroffenen von psychischen Folgen betroffen sind, während 44 % auch körperliche Schäden erleiden. Diese Tatsachen machen deutlich, dass ein Freispruch in solch gravierenden Fällen nicht den Eindruck erwecken darf, dass sexualisierte Gewalt relativiert wird. Der Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass der Schutz der Schwächsten oberste Priorität hat und präventive Maßnahmen sowie Unterstützungssysteme ausgebaut werden, um die Zahl der Übergriffe zu verringern.
Insgesamt erfordert die Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ein umfassendes Konzept, das sowohl die Reform des Strafrechts als auch die Verbesserung der gesellschaftlichen Wahrnehmung umfasst. Der Dialog über den rechtlichen Umgang und die Unterstützung der Betroffenen ist entscheidend, um das Vertrauen in den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten und eine sichere Umgebung für alle Mitglieder der Gesellschaft zu schaffen.
Für weitere Informationen über den rechtlichen Umgang und die Folgen sexualisierter Gewalt können Interessierte die Berichte von Klick Kärnten, DJB und Beauftragte für Missbrauch einsehen.