Budget-Beratungen im Nationalrat: Justiz zwischen Einsparungen und Reformen!
Detailberatungen zum Budget 2025/2026 für den Justizbereich im Nationalrat: Stabilität, Kostenerhöhungen und Reformen diskutiert.

Budget-Beratungen im Nationalrat: Justiz zwischen Einsparungen und Reformen!
Am 17. Juni 2025 endeten die Detailberatungen zum Budgetkapitel Justiz im Nationalrat kurz vor ein Uhr morgens. Justizministerin Anna Sporrer hob die Notwendigkeit eines Balanceakts bei der Erstellung des Budgets hervor. In den Haushalten für die Jahre 2025 und 2026 sind 2,4 Milliarden Euro für 2025 und 2,41 Milliarden Euro für 2026 vorgesehen. Dies stellt einen Anstieg um 82 Millionen Euro von 2024 auf 2025 und um 10 Millionen Euro von 2025 auf 2026 dar. Trotz steigender Anforderungen sind in diesem Budget keine zusätzlichen Planstellen für das Justizpersonal vorgesehen, und Einschnitte bei den Mitarbeiterzahlen sind derzeit nicht geplant.
Im Rahmen der Budgetkonsolidierung 2025 sind jedoch Reduzierungen von 45 Millionen Euro, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und IT-Projekte, erforderlich. Zu den Maßnahmen im Budgetbegleitgesetz gehören unter anderem die Verkürzung der Gerichtspraxis und Fristverlängerungen im Erwachsenenschutzrecht.
Gebührenentwicklung und Kritik
Die erwarteten Steigerungen bei den Gerichts- und Grundbuchgebühren sind signifikant. Für 2025 wird mit Einzahlungen von 1,36 Milliarden Euro und für 2026 von 1,45 Milliarden Euro gerechnet. Dies bedeutet einen Anstieg von 83 Millionen Euro von 2024 auf 2025 und von 89 Millionen Euro von 2025 auf 2026. Die FPÖ äußerte scharfe Kritik an der Erhöhung der Gerichtsgebühren und forderte eine Senkung, um den Zugang zur Justiz zu verbessern. Zudem wurden Bedenken hinsichtlich der hohen Kosten der medizinischen Versorgung von inhaftierten Personen geäußert.
Die Grünen sehen dies jedoch positiv und lobten die Vermeidung massiver Kürzungen im Justizbudget. Sie forderen gleichzeitig eine Stärkung der Justiz durch die Gebührenerhöhungen und eine Vermeidung von Einflussnahme durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die ÖVP bekräftigte die Notwendigkeit stabiler Planstellen im Justizbereich und fordert umfassende Reformen. Im Gegensatz dazu bemängelte die SPÖ die Situation, während sie betonte, dass das Budget den Rechtsstaat stärke und den Fokus auf Entbürokratisierung sowie Gewaltschutz lege. Die NEOS äußerten kritische Anmerkungen zur Justizverwaltung und forderten Verbesserungen, obwohl der Spardruck spürbar sei.
Prozesskosten und juristische Unterstützung
Die Prozesskosten in Zivil- und Handelssachen basieren auf innerstaatlichem Recht und variieren stark zwischen den EU-Mitgliedstaaten, da eine Harmonisierung von Kosten auf europäischer Ebene nicht existiert. Interessierte können Informationen zu Verfahrenskosten in den Mitgliedstaaten sowie Fallstudien im Auftrag der Europäischen Kommission einsehen. Die Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe besteht, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Hierbei muss die beabsichtigte Rechtsverfolgung auch Aussicht auf Erfolg haben, da ansonsten die Hilfe nicht gewährt wird.
Prozesskostenhilfe wird in Deutschland für verschiedene gerichtliche Verfahren gewährt, allerdings nicht für alles; Angeklagte in Strafprozessen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Anträge auf Prozesskostenhilfe müssen bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden, und die Einkommensverhältnisse sind durch relevante Nachweise belegen. Die Regelungen sehen vor, dass die Kosten erstattet werden können, wenn die hilfebedürftige Partei obsiegt.
Wesentlich ist der Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Zugang zu Gerichten, insbesondere bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten. Höhere Gebühren könnten den Zugang zur Justiz einschränken und somit die Chancengleichheit der Bürger gefährden. Eine mögliche EU-Aktion zur Einführung von Mindeststandards im Bereich der Kostentransparenz könnte einem solchen Problem entgegenwirken.