Ein dramatischer Fall von fahrlässiger Tötung erschüttert die Region Uecker-Randow! Das Amtsgericht Pasewalk hat zwei Mitarbeiter eines Krankentransportdienstes verurteilt, die für den tragischen Tod eines 69-jährigen Patienten verantwortlich gemacht werden. Der Vorfall ereignete sich im März 2018, als der Patient auf dem Weg zur Dialyse aufgrund einer Notbremsung aus seinem Sitz geschleudert wurde, weil er nicht ordnungsgemäß angeschnallt war.
Richter Gerald Fleckenstein stellte klar, dass die beiden Angeklagten, 44 und 56 Jahre alt, ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatten. Der Patient, der bereits an mehreren Vorerkrankungen litt und 133 Kilogramm wog, erlitten bei dem Sturz mehrere Rippenbrüche, die zu inneren Blutungen führten. Trotz dieser Verletzungen brachten die Angeklagten ihn zunächst zur Dialyse und nicht direkt ins Krankenhaus, was sich als folgenschwer herausstellen sollte. „Das hätten sie als Besatzung des Fahrzeuges verhindern müssen“, betonte Fleckenstein in seiner Urteilsbegründung.
Unzureichende Kommunikation und schnelle Folgen
Nach der Dialyse verschlechterte sich der Zustand des Patienten dramatisch, was schließlich zu seinem Tod führte. Eine rechtsmedizinische Gutachterin erklärte, dass die beiden größeren Blutungen, die kurz vor seinem Tod auftraten, die Hauptursache für sein schnelles Ableben waren. „Eine schnellere Behandlung hätte den Tod vielleicht nicht verhindern können“, so die Gutachterin. Doch die unzureichende Kommunikation der Transporteure über den Unfall und dessen Folgen könnte entscheidend gewesen sein.
Der Richter sorgte für Aufregung im Gerichtssaal, als er über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und die beiden Angeklagten zu Geldstrafen von insgesamt 30 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilte. Trotz der Forderung nach Freispruch durch die Verteidigung ließ Fleckenstein keinen Zweifel daran, dass die Angeklagten eine besondere Verantwortung trugen. Zudem kritisierte er die Polizei, die es versäumt hatte, die Beschuldigten angemessen über ihre Rechte aufzuklären. Die Verteidigung könnte dennoch Berufung einlegen, um eine weitere Chance auf Freispruch zu erhalten.