Zinnowitz. Ein dramatischer Vorfall, der die Gemüter erhitzt! Eine Mutter aus Brandenburg kämpft weiterhin um Schmerzensgeld, nachdem ihr damals zweijähriger Sohn von der Zinnowitzer Seebrücke gestürzt ist. Das Landgericht Stralsund wies ihre Forderung Ende September zurück, doch die Frau gibt nicht auf und hat nun Berufung eingelegt. Ihr Anwalt kritisiert Teile des Urteils, bleibt jedoch vage in seinen Aussagen.
Im Sommer 2021 wollte die 34-Jährige ein Erinnerungsfoto ihrer beiden Söhne auf der Seebrücke machen. Als sie sich hinunterbeugte, fiel ihr jüngerer Sohn durch das Geländer. Die Mutter sprang ihm hinterher und verletzte sich schwer, während der Junge glücklicherweise unversehrt blieb. Sie fordert mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz von der Gemeinde, weil sie die Sicherheit der Seebrücke in Frage stellt.
Sicherheit der Seebrücke in der Kritik
Das Landgericht Stralsund entschied, dass die Seebrücke ausreichend sicher sei und nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie ein Spielplatz erfüllen müsse. Die Richter argumentieren, dass Eltern ihre Kleinkinder im Blick haben sollten, und die Gefahr des Herunterfallens allgemein erkennbar sei. Die Seebrücke, die über 30 Jahre alt ist, hat einen guten Ruf, und der Leiter der Kurverwaltung betont, dass es keinen vergleichbaren Unfall zuvor gegeben hat.
Das Oberlandesgericht Rostock hat die Berufung der Mutter nun entgegengenommen. Es steht eine Frist zur Begründung der Berufung an, und in diesem Jahr wird sich im Verfahren nicht mehr viel bewegen. Sollte die Mutter scheitern, könnte sie nicht nur die Gerichtskosten tragen müssen, sondern auch Tausende Euro an Anwaltskosten an die Gemeinde zahlen. Die Situation bleibt angespannt und die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die nächsten Entwicklungen!
Details zur Meldung