Bremen/Berlin – Alarmstufe Rot für Bewerber! Wenn potenzielle Arbeitgeber Fragen stellen wie „Sind Sie geimpft?“ oder „Wollen Sie Kinder?“, sollten alle Alarmglocken läuten! Solche übergriffigen Fragen haben in Vorstellungsgesprächen nichts verloren. Zwei Rechtsexperten klären auf, wann Bewerber das Recht haben, zu lügen und welche Fragen wirklich zulässig sind.
Im Vorstellungsgespräch dürfen nur Fragen gestellt werden, die direkt mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun haben. „Die Antworten sollen zeigen, ob der Bewerber die nötigen Fähigkeiten mitbringt“, erklärt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Fragen nach persönlichen Aspekten wie der Religionszugehörigkeit oder dem Familienstand sind tabu und verletzen das Recht auf Privatsphäre. Daniel Stach, Arbeitsrechtler bei Verdi, warnt: „Solche Fragen können Vorurteile schüren und sind oft nicht relevant für die Stelle.“ Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn eine Frage für die spezifische Position entscheidend ist.
Recht zur Lüge bei unzulässigen Fragen
Wer in einem Vorstellungsgespräch mit unzulässigen Fragen konfrontiert wird, hat ein „Recht zur Lüge“. Stach erklärt, dass Schweigen oft als Verbergen von Informationen gedeutet werden kann. Bewerber sollten sich jedoch gut vorbereiten, um zu erkennen, welche Fragen zulässig sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet hilfreiche Informationen.
Um unangenehme Situationen zu vermeiden, können Bewerber diplomatisch reagieren. Vorschläge wie „Ich bin mir nicht sicher, ob diese Information relevant ist“ können helfen, die Diskussion auf die beruflichen Qualifikationen zu lenken. Wer sich diskriminiert fühlt, sollte die unzulässigen Fragen dokumentieren – sie könnten für rechtliche Schritte wichtig sein.
Doch Vorsicht! Wer bei zulässigen Fragen übertreibt, könnte das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber gefährden. „Eine Lüge kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Kündigung“, warnt Hauer. Die Kündigung wegen einer Lüge ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft. Es muss sich um wesentliche Informationen handeln, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Im Zweifelsfall sollten sich Beschäftigte rechtlich beraten lassen.