Rettungswesen revolutioniert: Abkommen mit Ungarn und Slowakei genehmigt!

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Der Nationalrat genehmigt internationale Abkommen für grenzüberschreitende Rettungsfahrten mit Ungarn und Slowakei, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Der Nationalrat genehmigt internationale Abkommen für grenzüberschreitende Rettungsfahrten mit Ungarn und Slowakei, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.
Der Nationalrat genehmigt internationale Abkommen für grenzüberschreitende Rettungsfahrten mit Ungarn und Slowakei, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Rettungswesen revolutioniert: Abkommen mit Ungarn und Slowakei genehmigt!

Am 10. Juli 2025 hat der österreichische Nationalrat drei internationale Abkommen genehmigt, die im Zuständigkeitsbereich von Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann liegen. Zwei dieser Abkommen betreffen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit Ungarn und der Slowakei. Ziel ist es, schnelle medizinische Hilfe für Unfallopfer zu gewährleisten, unabhängig von Staatsgrenzen.

Das Abkommen mit Ungarn und der Slowakei schafft einen gesetzlichen Rahmen für regionale Kooperationsabkommen in Grenzgebieten. Es beinhaltet unter anderem eine temporäre Aussetzung der Ausweispflicht bei Grenzüberschreitungen sowie Regelungen zur Verwendung von Lichtwarn- und akustischen Signalen im jeweils anderen Land. Zudem erfolgt die Zusammenarbeit auf Antrag der zuständigen Rettungsleitstelle. Breite Zustimmung erhielt das Abkommen von den Abgeordneten der SPÖ, ÖVP und FPÖ, während ein Entschließungsantrag der FPÖ für ein bilaterales Abkommen mit Italien über Rettungseinsätze keine Mehrheit fand.

Umfassende Kooperation im Rettungsdienst

Die EUREGIO EGRENSIS hat die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst hervorgehoben. Präsidentin Dr. Birgit Seelbinder und Geschäftsführer Harald Ehm betonen, dass das Abkommen rechtliche Klarheit und Sicherheit im Rettungsdienst ermöglichen soll. Bei der Unterzeichnung in Pilsen wurde die Rolle der EUREGIO jedoch nicht ausreichend gewürdigt, trotz ihrer entscheidenden Rolle bei der Entwicklung dieses Rahmenabkommens, welches auf einer Studie aus dem Jahr 2011 basiert, die die Grundlagen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit analysiert hatte.

Die bisherigen Abkommen schaffen eine Basis, um die Ministerien in Bayern und Sachsen zu ermächtigen, Kooperationsvereinbarungen mit tschechischen Bezirken abzuschließen, was zur Verbesserung der medizinischen Notfallhilfe beiträgt.

Weitere Abkommen mit der Mongolei

Das dritte Abkommen, welches die Nationale Vereinbarung mit der Mongolei betrifft, zielt auf pensionäre Verbesserungen ab. Es sieht die gegenseitige Anerkennung von Pensionsansprüchen vor und regelt die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten. Außerdem soll es Doppelversicherungen bei Entsendungen vermeiden, wobei die finanziellen Auswirkungen voraussichtlich gering sein dürften, mit einer Schätzung von maximal fünf zusätzlichen Pensionsansprüchen pro Jahr.

Allerdings gibt es Kontroversen um dieses Abkommen. Während die FPÖ kritisiert, dass vor allem Mongolen von den Regelungen profitieren, betonen NEOS und ÖVP die Bedeutung für die Auszahlung von Pensionsansprüchen und die Vorteile, die sich für österreichische Unternehmen in der Mongolei ergeben. Sozialministerin Schumann hebt die Relevanz des Abkommens im internationalen Kontext hervor, da es Teil ähnlicher Abkommen ist, die Österreich in anderen Ländern verfolgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die genehmigten Abkommen wichtige Schritte zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im medizinischen Notfallwesen darstellen. Die Entwicklungen werden weiterhin beobachtet werden, um die Umsetzung und die praktischen Auswirkungen in den betroffenen Regionen zu evaluieren.

Diese Abkommen sind Teil einer breiteren Bestrebung, grenzüberschreitende Kooperationen zu fördern, die auch in anderen europäischen Regionen wie Belgien und Nordrhein-Westfalen vorangetrieben werden. Dort wurde ebenfalls eine Erklärung zur Verstärkung der Zusammenarbeit im Rettungswesen unterzeichnet, die darauf abzielt, offene rechtliche Fragen zu klären und eine nachhaltige Zusammenarbeit zu gewährleisten.