Im Kreis Lichtenfels steht eine wesentliche Erhöhung der Abfallgebühren bevor. Landrat Christian Meißner (CSU) kündigte an, dass die Gebühren für die Müllabfuhr aufgrund mehrerer Faktoren steigen müssen. Die letzte Anpassung der Gebühren fand am 1. Januar 2021 statt, als die Kosten um durchschnittlich 9,45 Prozent erhöht wurden. In den letzten vier Jahren konnten die Gebühren wegen einer Rücklage und guten Papiererlösen stabil gehalten werden. Doch nun ist eine signifikante Erhöhung unausweichlich.
Ein zentraler Grund für die Erhöhung liegt im Rückgang der Papiermengen und -preise. Laut Pressesprecher Andreas Grosch ist die gesammelte Papiermenge von 4546 Tonnen im Jahr 2021 auf nur noch 3906 Tonnen im Jahr 2023 gesunken. Die Erlöse, die im August 2022 noch bei stolzen 242 Euro pro Tonne lagen, fielen im Februar 2023 dramatisch auf lediglich 61,27 Euro pro Tonne. Ein anderer Grund für die Notwendigkeit einer neuerlichen Gebührenanpassung sind die gestiegenen Kosten für die Müllverbrennung. Ab Mai 2024 wird die Verbrennung um 129 Euro pro Tonne auf 156 Euro pro Tonne erhöht, und es wird mit weiteren Steigerungen zu rechnen sein. Dies bedeutet, dass die Abfallwirtschaft mit einschneidenden finanziellen Herausforderungen konfrontiert ist.
Details zur Gebührenerhöhung
Eng wird es vor allem für Haushalte: Eine Erhöhung von durchschnittlich 44 Prozent ist erforderlich, um die Kosten zu decken. Die neuen Gebühren sind wie folgt: Ein-Personen-Haushalte zahlen künftig 116 Euro anstelle von 80,40 Euro – das sind 2,97 Euro mehr pro Monat. Zwei Personen im Haushalt müssen ab sofort 81,20 Euro statt 56,40 Euro entrichten, was einer Erhöhung von 2,07 Euro pro Monat entspricht. Auch größere Haushalte spüren die Änderungen: Sechs Personen zahlen zukünftig 62,40 Euro anstelle von 43,20 Euro, also eine Erhöhung von 1,60 Euro.
Bei gewerblichen Abfallbehältern steigen die Gebühren um bis zu 7,72 Euro im Monat. Außerdem erhöht sich der Preis für Restmüllsäcke von 2,60 Euro auf 3,70 Euro. Im Kreisausschuss einigte man sich einstimmig auf die Erhöhung der Gebührensatzung. Der nächste Schritt zur endgültigen Zustimmung erfolgt am 2. Dezember im Kreistag, nachdem das Thema bereits im Umweltausschuss diskutiert wurde.
Zusätzliche Maßnahmen und Anregungen
Eine weitere interessante Maßnahme ist die kostenlose Bereitstellung zusätzlicher Restmüllsäcke für Familien mit Wickelkindern sowie pflegebedürftige Personen, die an Inkontinenz leiden. Der Förderzeitraum wird bis Ende 2027 verlängert, was jährlich Kosten von rund 15.000 Euro verursacht. Diese Aufwendungen dürfen jedoch nicht auf die Abfallgebühren umgelegt werden.
Eine Klärung zu den Fragen und Missverständnissen rund um die Sperrmüllabholung wurde ebenfalls getroffen. Ein etwas missverständlicher Wortlaut in der Abfallwirtschaftssatzung wird gestrichen, um zu verhindern, dass kleinere Sperrmüllgegenstände nicht mitgenommen werden. Es soll darauf hingewiesen werden, dass die graue Tonne für solche kleinen Abfälle vorgesehen ist.
Diese umfassende Änderung in der Abfallentgeltsatzung stellt einen notwendigen Schritt dar, um die steigenden Kosten zu kompensieren. Die Diskussionen im Kreisausschuss verdeutlichen, wie wichtig eine transparente Kommunikationspolitik in der Abfallwirtschaft ist, um die Betroffenen, sei es privat oder gewerblich, auf dem Laufenden zu halten. Für eine detaillierte Betrachtung der Gebührenanpassung und ihrer Hintergründe kann der Bericht auf m.obermain.de nachgelesen werden.