Erlangen hat entschieden! Ab dem 1. Januar 2025 treten die neuen Grundsteuer-Hebesätze in Kraft. Diese Regelung betrifft sowohl bebaute als auch unbebaute Grundstücke sowie landwirtschaftliche Flächen. Der Stadtrat hat am Montag in einer offiziellen Mitteilung die Hebesätze festgelegt: Für die Grundsteuer B wird der Satz auf satte 590 Prozent angehoben, während die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke auf 425 Prozent festgelegt wird. Diese drastischen Änderungen sind notwendig, um den neuen bundesweiten Grundsteuerreformen Rechnung zu tragen.
Die Reform bringt eine grundlegende Umstellung von einem wertbasierten auf ein flächenbezogenes Berechnungsmodell mit sich. Dies bedeutet, dass sich die Messbeträge und die zu zahlenden Steuern erheblich ändern können. Die Stadt Erlangen rechnet damit, dass in rund 80 Prozent der Fälle der Messbetrag sinken wird, was für viele Bürger eine positive Überraschung sein könnte. Doch Vorsicht: Die Erhöhung in Erlangen ist nicht ohne Grund. 100 Prozentpunkte der Anpassung sind notwendig, um das Steueraufkommen für 2024 zu sichern, während zusätzlich 65 Prozentpunkte die angespannte Haushaltssituation der Stadt berücksichtigen.
Vergleich mit Nachbarstädten
Die Neuregelungen sind nicht nur in Erlangen ein Thema. Auch die Nachbarstädte ziehen nach: In Fürth wird der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 660 Prozent angehoben, während Nürnberg sogar auf 780 Prozent erhöht. Diese bundesweite Reform hat weitreichende Folgen und wird von vielen mit Argusaugen beobachtet. Die Stadt Erlangen wird die neuen Grundsteuerbescheide Mitte Januar 2025 versenden, und die Bürger können sich auf umfassende Informationen auf der städtischen Website freuen. Die Grundsteuerreform könnte die finanzielle Landschaft in der Region grundlegend verändern!