Ein ehemaliger Pfarrer aus dem Berchtesgadener Land muss nun für fast zwei Jahre hinter Gitter. Der 77-Jährige wurde wegen seiner wiederholten Vergehen im Zusammenhang mit Kinderpornografie verurteilt und hat unter starkem Druck endlich seine Pädophilie eingestanden. Diese Schilderung kommt nicht von ungefähr, denn der Fall wirft einen Schatten auf die Evangelische Kirche und sorgt für große öffentliche Aufmerksamkeit.
Der Angeklagte, der von 1990 bis 2005 als Pfarrer tätig war, hatte bereits im Jahr 2016 eine Verurteilung durch ein Amtsgericht erhalten, damals mit einer Bewährungsstrafe. Doch im aktuellen Prozess vor dem Landgericht Traunstein wurde klar, dass er erneut schwere Vergehen begangen hat: Der Besitz von 457 Bildern, die oft explizite und brutale Inhalte mit jungen Buben zeigten, ist nur die Spitze des Eisbergs. „Es gibt keine Umstände, die noch eine Bewährung rechtfertigen“, stellte Richter Thomas Mayer klar.
Ein langer Weg zur Einsicht
Wahrhaftig, der Weg des Angeklagten zur Einsicht war beschwerlich. Während zuvor Ausreden über Depressionen und persönliche Schicksalsschläge eine Rolle gespielt hatten, gab er nun zu, dass er sexuell zu jungen Buben hingezogen ist. Staatsanwältin Sabine Krotky, die sich um die Überbringung einer glaubhaften Reue bemühte, war über die unaufhörlichen Erklärungen des Angeklagten sichtlich unzufrieden. „Es ist schwer, ein ungeschöntes Bild von Ihnen zu hören“, bemerkte sie und stellte klar, dass es höchste Zeit sei, die wahre Motivation hinter diesen Taten zu verstehen.
„Es hätte mir nicht wieder passieren dürfen“, äußerte der Ex-Pfarrer in einem Moment der Schwäche, doch wo bleibt hier die Verantwortung? Richter Mayer betonte, dass der Angeklagte genau wusste, was er tat – und bereits vorbestraft war. Die Hoffnung auf milde Strafen von Seiten der Verteidigung, die eine Bewährungsstrafe einforderte, wurde gnadenlos zerschlagen. Der Richter wies klar darauf hin, dass der Angeklagte über seine Taten und deren Schwere vollständig im Bilde war.
Schockierende Enthüllungen über das familiäre Umfeld
Bei der Verhandlung wurde auch berücksichtigt, dass der Angeklagte Enkelkinder hat. „Sein familiäres Umfeld weiß über die Taten Bescheid. Und er ist mit den Enkelkindern nicht alleine,” so der Verteidiger. Diese Hinweise unterstrichen die Dringlichkeit, mit der diese Problematik angegangen werden muss.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Hans-Jörg Schwarzer, wies darauf hin, dass sein Mandant freiwillig auf alle Kirchenämter und Rentenansprüche verzichtet hat. Diese Entscheidung signalisiert, dass selbst die Verflechtungen mit der Kirche für den ehemaligen Geistlichen nicht mehr tragbar sind. Zudem hat er sich bereits selbst in Therapie begeben und zeigt damit einen Schritt in Richtung Veränderung, wenngleich dieser durch die vergangenen Taten nicht ungeschehen gemacht werden kann.
Der Prozess um den ehemaligen Pfarrer ist ein eindringlicher Hinweis darauf, wie gravierend und vielschichtig die Probleme innerhalb der Institution Kirche sind, besonders wenn es um sexuelle Gewalt gegen Kinder geht. Das Ansehen der Kirche hat durch solche Taten enorm gelitten, und es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen daraus folgen. Die staatlichen und kirchlichen Disziplinarverfahren werden die Öffentlichkeit weiterhin beschäftigen und möglicherweise zu weiteren Enthüllungen führen.