Die Stadt Ludwigsburg steht vor einer erheblichen Reform ihrer Grundsteuer, die bereits ab 2025 in Kraft treten soll. Der Grundsteuerbescheid für kommende Jahre wird viele Häuslebesitzer zur Kasse bitten, während gleichzeitig einige Gruppen von Entlastungen profitieren. Dieser Schritt verpflichtet alle, von Einzelverkäufern bis hin zu Mietern und Unternehmern, sich mit den Änderungen auseinanderzusetzen.
Teil der neuen Gesetzgebung sind die Hebesätze für die Grundsteuer B, die bei privat und gewerblich genutzten Grundstücken zur Anwendung kommt. Diese sollen in Ludwigsburg auf 262 Prozentpunkte reduziert werden, im Vergleich zu den bisherigen 445 Prozentpunkten. Melanie Kiener vom Fachbereich Finanzen verdeutlicht die weitreichenden Folgen: „Es gibt Gewinner und Verlierer, das ist vom Gesetzgeber so gewünscht.“
Wer zahlt künftig mehr?
Ein zentraler Aspekt der Reform sind die Auswirkungen auf die Grundsteuer der einzelnen Haushalte. Für ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 729 Quadratmetern beispielsweise klettert die Steuer von 646 Euro auf stattliche 1664 Euro – ein Anstieg von 918 Euro. Besonders betroffen werden Eigentümer von unbebauten Grundstücken sein; sie müssen mit einer Steigerung von 1373 Euro rechnen. Im Kontrast dazu profitieren Mieter in Mehrfamilienhäusern, da beispielsweise die Steuer für eine Wohnung in einem 880 Quadratmeter großen Grundstück auf 159 Euro sinkt.
Wer profitiert von der neuen Steuer?
Mittelständische Unternehmen profitieren sogar noch deutlicher. Der Steuerbetrag für einen Betrieb mit 1754 Quadratmetern wird von 96.320 Euro auf 38.340 Euro sinken – ein Einsparpotential von fast 58.000 Euro.
Unterdessen äußert sich Stadtrat Claus-Dieter Meyer von der CDU besorgt über die potenziellen Auswirkungen auf die Bürger. Dies betrifft insbesondere die Eigentümer von Grundstücken, die sich nicht bebauen lassen. Die Grundsteuer B kann zudem von Vermietern auf die Mieter umgelegt werden, was die gesamte Bevölkerung betrifft.
Sind die Hebesätze final festgelegt?
Die Berechnungen zur Grundsteuerreform sind laut der Kämmerei jedoch noch unvollständig. Viele Steuerbescheide fehlen noch, und das Finanzamt arbeitet an der Klärung offener Einsprüche. Der Stadtverwaltung zufolge liegen derzeit erst 60 Prozent der Bescheide für die Grundsteuer A und 92 Prozent für die Grundsteuer B vor.
Stadtrat Daniel O’Sullivan von der SPD zeigt sich optimistisch: „Die allermeisten Bürger werden entlastet.“ Demgegenüber kritisiert Carina Kuhnke von der AfD die Argumentation, indem sie darauf hinweist, dass die Reform unsozial sei, weil sie die Bürger nach ihrem Einkommen und ihrer Stellung in der Gesellschaft anpacke.
Die Grundsteuerreform ist im Wesentlichen eine Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das vorherige Bewertungssystem der Grundsteuer als verfassungswidrig bewertete. Die Reform führt dazu, dass die Grundsteuer B künftig nur noch basierend auf dem Bodenwert berechnet wird, während die Flächengröße der Gebäude keine Rolle mehr spielt.
Das Landesfinanzministerium hat für die Kommunen Korridore festgelegt, um eine aufkommensneutrale Reform zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Stadt durch die Reform nicht mehr Einnahmen erzielen soll als zuvor. In Ludwigsburg beträgt dieser Korridor für die Grundsteuer B zwischen 240 und 266 Prozentpunkten. Mit dieser Neuregelung erwartet die Stadt für das Jahr 2024 Einnahmen in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro.
Die heutige Abstimmung des Gemeinderats über die vorgeschlagenen Hebesätze wird entscheidend sein. Angesichts der bereits vorgebrachten Argumente und der geforderten Aufkommensneutralität scheint die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Änderungen wie vorgeschlagen beschlossen werden.
Eine umfassende Übersicht zur Berechnung der Grundsteuer finden Interessierte auf der Plattform Boris-BW, wo die Bodenrichtwerte für die jeweiligen Kommunen ermittelt werden.