In Rastatt stehen die Bürger vor einer neuerlichen Wahl, nachdem bei der Kommunalwahl im vergangenen Juni eine erhebliche Panne aufgetreten ist. Rund 1.000 Wahlberechtigte aus den Stadtteilen erhielten keine Briefwahlunterlagen und konnten somit nicht an der Wahl teilnehmen. Diese Unregelmäßigkeit führte dazu, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe die Wahl in diesen Bereichen teilweise für ungültig erklärte. Am kommenden Sonntag, dem 20. Oktober, wird die Wahl nun erneut durchgeführt.
Der Grund für die Unregelmäßigkeit war ein Fehler beim Versand der Briefwahlunterlagen durch ein externes Unternehmen. In der Folge hat die Deutsche Post die erneute Zustellung der Wahlunterlagen übernommen. Auch rechtliche Schritte seitens der Stadt werden geprüft, um mögliche Konsequenzen aus dieser Panne zu klären.
Neuwahl in betroffenen Stadtteilen
Die Neuwahl betrifft die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. In diesen Gebieten müssen die Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats sowie die Ortschaftsräte neu gewählt werden. Wichtig zu beachten ist, dass die Kommunalwahl in der Kernstadt von Rastatt gültig bleibt und nicht betroffen ist.
Für die bevorstehende Wahl wurden neue Wahlunterlagen an die wahlberechtigten Personen in den betroffenen Stadtteilen versandt. Die alten Wahlunterlagen sind ungültig, und wer bis zum Samstag, den 19. Oktober, keinen neuen Wahlschein erhalten hat, kann diesen bis zu diesem Datum im Bürgerbüro der Stadt Rastatt beantragen.
Wer am Wahlsonntag plötzlich erkrankt, hat die Möglichkeit, bis 15 Uhr am Wahltag einen Antrag auf Briefwahl zu stellen. Dazu muss eine bevollmächtigte Person die Unterlagen im Bürgerbüro abholen, wobei ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist. Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingehen müssen, da verspätet eingereichte Unterlagen nicht berücksichtigt werden.
Wo finde ich mein Wahllokal?
Die Wahlbenachrichtigung informiert die Bürger darüber, in welchem Wahllokal sie ihre Stimme abgeben können. Alternativ bietet die Stadt Rastatt auf ihrer Website einen Wahllokalfinder an, der mit der Wohnanschrift die zuständige Wahlstätte ermittelt. Die Auszählung der Stimmen beginnt am Montag, den 21. Oktober, ab 8 Uhr. Die aktuellen Ergebnisse und Informationen zur Wahl finden sich ebenfalls auf der Website der Stadt, wo auch ein detailliertes FAQ zur Verfügung steht.
Die Neuwahl in Rastatt bietet den betroffenen Bürgern die Chance, aktiv an den politischen Entscheidungen in ihren Stadtteilen mitzuwirken. Der Wettbewerbsdruck auf die Parteien könnte zudem eine interessante Wendung in der politischen Landschaft der Region hervorrufen. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe hier.