Der Baden-Badener Gemeinderat hat entschieden, dass das Bürgerbegehren für den geplanten Standort des neuen Zentralklinikums in Baden-Baden unzulässig ist. Dies wurde in einer emotionalen Sitzung am 16. Dezember 2024 mit 27 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem früheren Beschluss, der den Standort am Münchfeldsee in Rastatt festlegte. Der Rechtsbürgermeister Tobias Krammerbauer erklärte, dass damit das Bürgerbegehren hinfällig ist, da die erforderlichen 4.516 Unterschriften nicht das Problem darstellen, sondern die bereits getroffene Entscheidung des Rats, die formal nicht mehr anfechtbar ist, wie tagesschau.de berichtete.
Ein zentraler Kritikpunkt war auch der fehlende Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative. Ohne diesen kann kein Bürgerbegehren realisiert werden, selbst wenn die Anzahl der ungültigen Unterschriften weit über dem erforderlichen Minimum liegt. Die Stadtverwaltung stellte klar, dass die bisherigen Planungen für den Standort in Rastatt bereits fortgeschritten sind und ein Wechsel der Klinikstandorte sowohl zeitliche als auch finanzielle Probleme nach sich ziehen würde. Daher war die Ablehnung des Bürgerbegehrens unvermeidlich, wie auch die Stadtverwaltung in einer Mitteilung zusammenfasste, wie baden-baden.de berichtet.
Neuer Versuch angekündigt
Trotz dieser Rückschläge hat die Bürgerinitiative bereits einen neuen Anlauf angekündigt. Sie plant, ein weiteres Bürgerbegehren zu initiieren, das den formellen Anforderungen entsprechen soll. Karl-Georg Degenhardt von der Bürgerinitiative äußerte sich optimistisch und betonte, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen nun besser verstehen und anpassen möchten, um die entsprechenden Vorschläge einreichen zu können. Auch wurde angemerkt, dass man innerhalb der drei Monate nach dem Gemeinderatsbeschluss einen neuen Antrag auf den Weg bringen kann, was zusätzlichen Druck auf die Entscheidungsträger ausüben könnte.