Armin Wolf geht gegen X vor: Verdacht auf Begünstigung im Fokus!
Armin Wolf zeigt X bei der Staatsanwaltschaft an. Ignorierte Anträge und neue EU-Regeln zur digitalen Beweissicherung im Fokus.

Armin Wolf geht gegen X vor: Verdacht auf Begünstigung im Fokus!
Armin Wolf, ein prominenter österreichischer Journalist, und sein Kollege, Windhager, haben vor kurzem Maßnahmen eingeleitet, um die Staatsanwaltschaft über mögliche rechtliche Verstöße eines großen Internetkonzerns zu informieren. Laut einem Bericht von Kleine Zeitung ignorierte die betreffende Plattform den Antrag des Straflandesgerichts Wien auf Herausgabe von Nutzerdaten. Diese Ignoranz wirft Fragen hinsichtlich der Einhaltung österreichischer und europäischer Gesetze auf, was Wolf in seinem neuesten Blogeintrag scharf kritisierte.
Wolf und Windhager haben nun das Ziel, eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einzureichen. Ihr Anliegen liegt darin, Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts auf Begünstigung anklagen zu lassen. Konkret wird vermutet, dass unbekannte Mitarbeiter der Plattform eine Person schützen, die eine Straftat begangen haben soll. In Anbetracht dieser Situation sehen sich die Journalisten in der Verantwortung, Maßnahmen zur Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.
Grenzüberschreitende Herausforderungen
In einem breiteren Kontext spricht die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, über die Herausforderungen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung. Der neue Gesetzentwurf, der zur Zeit erarbeitet wird, soll die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung stärken. Laut BMJ umfasst das E-Evidence-Paket der Europäischen Union eine Verordnung sowie eine ergänzende Richtlinie. Ziel dieser Initiativen ist es, Ermittlern mögliche neue Werkzeuge zur schnellen und rechtssicheren Sicherung digitaler Beweise zu bieten, und dies über Ländergrenzen hinweg.
Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Einführung der Europäischen Herausgabeanordnung, die es Ermittlungsbehörden ermöglicht, digitale Beweismittel direkt bei Anbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten anzufordern. Daneben wurde auch die Europäische Sicherungsanordnung ins Leben gerufen, die das Speichern von Daten ermöglicht, bis eine Herausgabeanordnung vorliegt. Diese Maßnahmen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern, ohne dabei die hohen Standardanforderungen an Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit zu verletzen.
Reaktionen und Ausblick
Wolf betont, dass es nicht akzeptabel sei, dass Internetunternehmen wie das im Bericht erwähnte X den rechtlichen Anforderungen nicht nachkommen. Währenddessen müssen Anbieter von Internetdiensten künftig einen festen Ansprechpartner in der EU benennen, um die Kommunikation zu erleichtern.
Die Fristen für Herausgabeanordnungen sind ebenfalls klar definiert: In der Regel müssen diese innerhalb von zehn Tagen und in Notfällen innerhalb von acht Stunden befolgt werden. Wie es sich weiterentwickelt, wird sich zeigen, aber die erwarteten Stellungnahmen von verschiedenen Verbänden und Interessengruppen könnten weiteren Aufschluss über die praktischen Auswirkungen dieser neuen Regelungen geben.