Wende für Arbeitslose: Ab 2026 striktes Zuverdienstverbot in Österreich!
Ab 1. Jänner 2026 gilt ein Zuverdienstverbot für Arbeitslose in Österreich. Ausnahmen ermöglichen flexiblere Regelungen.

Wende für Arbeitslose: Ab 2026 striktes Zuverdienstverbot in Österreich!
Ab dem 1. Jänner 2026 wird in Österreich ein neues Zuverdienstverbot für die meisten Arbeitslosen eingeführt, um sie schneller in Vollzeitbeschäftigungen zu bringen. Dies berichtet 5min.at. Das bedeutet, dass viele Arbeitslose, die bislang geringfügig zuverdienten, vor großen Herausforderungen stehen. Im Jahr 2024 gab es in Österreich rund 359.000 geringfügige Beschäftigungen, wobei 28.120 dieser Arbeitnehmer Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen.
Die Übergangsfrist für die Beendigung dieser geringfügigen Beschäftigungen endet am 31. Jänner 2026. Wer bis dahin keine Maßnahmen ergreift, riskiert den Verlust seiner AMS-Leistungen. Obwohl es Ausnahmen von diesem Verbot gibt, wird Kritik laut. Vor allem die Lehrgangsleitung an der FH Gesundheit in Tirol äußert Bedenken, da Pflegekräfte in Ausbildung besonders betroffen sein könnten. Ab 2026 wird der Pflegeberuf zudem als Schwerarbeit eingestuft, um ihn attraktiver zu machen.
Ausnahmen vom Zuverdienstverbot
Akzeptable Ausnahmen vom Zuverdienstverbot sind unter anderem:
- Personen mit mindestens 26 Wochen geringfügiger Beschäftigung neben einem vollversicherten Job
- Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder mit Behindertenstatus, die ohne Einschränkungen geringer arbeiten dürfen
- Personen, die nach mindestens 52 Wochen Krankheit oder Rehabilitation zurückkehren, dürfen maximal 26 Wochen geringfügig arbeiten
- Langzeitarbeitslose, die seit mindestens 365 Tagen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, dürfen ebenfalls bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten
Allerdings gibt es keine besonderen Regelungen für Personen in längeren Ausbildungsmaßnahmen, obgleich solche Gespräche angestoßen werden könnten.
Finanzielle Situation der Arbeitslosen
Das durchschnittliche Arbeitslosengeld beträgt etwa 1.200 Euro pro Monat, was oft nur für die grundlegendsten Ausgaben ausreicht. Viele Arbeitslose waren auf geringfügige Zuverdienste angewiesen, die bis zu 551 Euro pro Monat betragen dürfen. Kritiker bemängeln, dass diese Regelung die Motivation, eine Teil- oder Vollzeitstelle zu suchen, vermindert, was die Problematik weiter verschärft. Ab 1. Jänner 2026 wird das Prinzip des geringfügigen Zuverdiensts neu geregelt und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, was die finanzielle Lage vieler Betroffener zusätzlich belasten könnte.
Zusammenfassend wird die bevorstehende Veränderung des Zuverdienstes in Österreich die Lebensrealität von zahlreichen Arbeitslosen stark beeinflussen, insbesondere in einem bereits angespannten wirtschaftlichen Umfeld. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion im Parlament entwickeln wird und ob weitere Ausnahmen in Betracht gezogen werden.