E-Card-Gebühr im November fast verdoppelt: So trifft es Arbeitnehmer!
Im November 2025 wird die E-Card-Gebühr auf 25 Euro erhöht. Erfahren Sie, wie dies Ihren Lohn beeinflusst und wer befreit ist.

E-Card-Gebühr im November fast verdoppelt: So trifft es Arbeitnehmer!
Im November 2025 müssen Arbeitnehmer in Österreich mit einem Rückgang ihres Nettogehalts rechnen. Ein entscheidender Grund dafür ist die deutlich erhöhte Gebühr für die E-Card, die von den Arbeitgebern einbehalten und direkt an die zuständigen Stellen abgeführt wird. Laut oe24 steigt die Gebühr von 13,80 Euro auf 25 Euro, was fast einer Verdopplung entspricht.
Diese erhöhte Gebühr wird bereits im November eingezogen, sodass sie am Lohnzettel als separater Posten aufgeführt wird. Dies ergibt sich im Rahmen eines Sparkurses des Gesundheitsministeriums, der Maßnahmen zum Einsparen von Kosten für das Jahr 2026 vorsieht. Die Zahlungspflicht betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer, jedoch gibt es einige Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Menschen in Karenz, Präsenz- und Zivildiener sowie vorerst noch Pensionisten sind von dieser Gebühr befreit.
Details zur E-Card-Gebühr
Von der E-Card-Gebühr befreit sind zudem mitversicherte Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder, sowie Asylwerber in der Grundversorgung. Bei mehreren Jobs können die Gebühren unter Umständen mehrfach eingezogen werden, jedoch genügt eine Zahlung. Arbeitnehmer, die versehentlich zu viel davon zahlen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu stellen, wobei Kopien der Lohnzettel beigefügt werden müssen, berichtet Arbeiterkammer.
Die E-Card selbst bleibt ein zentrales Element des Gesundheitssystems in Österreich. Sie gilt für alle Vertragsärzte im Land und dient auch als Europäische Krankenversicherungskarte in vielen EU-Staaten sowie in anderen Ländern wie Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein.
Wichtige Informationen für Nutzer
Für die Nutzung der E-Card gibt es einige wichtige Hinweise: Vor einer Behandlung im Ausland ist es notwendig, eine Anspruchbescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger einzuholen. Bei Verlust oder Diebstahl der E-Card ist die Servicenummer unter 050 124 3311 zu kontaktieren. Zudem erhalten seit dem 1. Januar 2020 neue E-Cards mit Foto eine zentrale Bedeutung; Kinder unter 14 Jahren sind von der Fotopflicht jedoch ausgenommen.
Der vorangegangene Anstieg der E-Card-Gebühr und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer könnten in der breiteren gesellschaftlichen Diskussion um die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems sowie um die Lastenverteilung innerhalb der Bevölkerung eine zunehmend entscheidende Rolle spielen.