Wölfe unter neuem Schutz: Erfolg für Landwirtschaft und ländliche Regionen!

Luxemburg, Luxemburg - Am 5. Juni 2025 wurde eine wichtige Entscheidung bezüglich des Schutzstatus des Wolfs in der EU verkündet. Der Wolf wird künftig nur noch als „geschützt“ und nicht mehr als „streng geschützt“ eingestuft. Diese Änderung wurde am Donnerstag in einer Sitzung des Rates der Minister in Luxemburg formal angenommen, wie Krone.at berichtet.
Die Entscheidung basiert auf der Rückkehr des Wolfs in viele Regionen, in denen er lange nicht mehr vorkam, sowie auf einer signifikanten Zunahme seiner Population. Derzeit werden in Europa über 20.000 Wölfe gezählt, deren Verbreitungsgebiete sich ausweiten. Diese Maßnahmen sind das Ergebnis jahrelanger Bemühungen, die Population von Wölfen zu schützen und gleichzeitig den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Hintergrund der Entscheidung
Die Anpassung des Schutzstatus wurde nötig, da die EU-Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen einen ausgewogenen Ansatz zwischen dem Schutz wildlebender Tiere und den Lebensgrundlagen der ländlichen Gemeinschaften anstrebt. Die Umweltkommissarin Jessika Roswall erklärte, dass die Schutzpolitik erfolgreich gewesen sei, die wachsende Wolfspopulation und die damit verbundenen Risiken aber eine Anpassung rechtfertigen. Der Ständige Ausschuss des Berner Übereinkommens hatte bereits im Dezember 2024 für einen Vorschlag gestimmt, der den Schutzstatus des Wolfs änderte, wie Germany Representation anmerkt.
Dieser Änderungen tritt am 7. März 2025 in Kraft und ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, lokale Wolfspopulationen flexibler zu bewirtschaften. Während der Wolf weiter als geschützte Art gilt, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen und beizubehalten.
Reaktionen und Maßnahmen
Die Reaktion auf diese Entscheidung war geteilt. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger bezeichnete es als „Etappensieg“ für die Alm- und Weidewirtschaft. Er forderte, dass der Wolf im Rahmen der Jagdgesetze der Bundesländer bejagbar und regulierbar wird. Auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) bezeichnete die Entscheidung als großen Erfolg für den ländlichen Raum und die Weide- und Almbewirtschaftung.
Um das Wohl der ländlichen Gemeinschaften zu sichern, sind außerdem Investitionen in Schadensverhütungsmaßnahmen unverzichtbar, um Beutegreifungen von Nutztieren zu minimieren. Die Kommission plant, die Mitgliedstaaten und relevante Interessenträger finanziell und durch Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zu begleiten. Die Notwendigkeit, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wird dabei von den Mitgliedstaaten nicht unterschätzt, und sie können bei Bedarf ein höheres Schutzniveau beibehalten.
Die Änderungen in der europäischen Habitat-Richtlinie sind Teil eines umfassenderen Prozesses, der nicht nur den Schutzstatus des Wolfs, sondern auch die Biodiversität und die Lebensgrundlagen im ländlichen Raum sichern soll, wie erläutert wird in einem Artikel von Germany Representation.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Luxemburg, Luxemburg |
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