Wien wählt: Kulturinstitutionen fordern große Wahlbeteiligung!

Wien, Österreich - Am 27. April 2025 finden die Wiener Wahlen statt. Anlässlich dieses Ereignisses haben Kulturinstitutionen in Wien einen eindringlichen Aufruf gestartet, um die Demokratie zu stärken und Bürger:innen zur Teilnahme an der Wahl zu ermutigen. Laut ots.at sind mehr als ein Drittel der Wiener:innen nicht wahlberechtigt, weil sie keine österreichischen Staatsbürger:innen sind. Das führt zu einem Appell an die wahlberechtigten Bürger:innen, ihre Stimme abzugeben und ein starkes Zeichen für die Demokratie zu setzen.

Kultureinrichtungen spielen dabei eine zentrale Rolle als Orte des demokratischen Diskurses und der Begegnung. Unterstützer des Aufrufs sind namhafte Institutionen wie die Albertina, das Belvedere, das Burgtheater, das Dschungel Wien, das Filmmuseum Wien, die Kunsthalle Wien, das Leopold Museum, das mumok, das MusikTheater an der Wien, die Volksoper, die Wiener Staatsoper und viele weitere. Diese Initiative wurde von den Wiener Festwochen ins Leben gerufen.

Wahlrecht in Österreich

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Element der Demokratie in Österreich. Es bezieht sich auf das Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen. Die Einführung des allgemeinen Wahlrechts geschah in Österreich 1907 für Männer und 1918 für Frauen. Es gibt verschiedene Wahltypen wie Arbeiterkammerwahlen, Betriebsratswahlen und Hochschüler:innenwahlen, die alle unter das aktive Wahlrecht fallen.

Das aktive Wahlrecht in Wien ermöglicht es allen wahlberechtigten Personen, ihre Stimme abzugeben. Wählbar sind österreichische Staatsbürger:innen, die das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben und nicht ausgeschlossen sind. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht österreichische EU-Bürger in Wien an Bezirksvertretungswahlen teilnehmen können, jedoch nicht an Gemeinde- und Landeswahlen, was die Entscheidung, zu wählen, für viele beeinflussen kann. Das oesterreich.gv.at berichtet, dass die Teilnahme an Volksabstimmungen und Bürgerinitiativen ebenfalls Teil des aktiven Wahlrechts ist.

Wahlpflicht und Teilnahme

In Österreich besteht keine Pflicht zur Teilnahme an Wahlen. Jeder entscheidet selbst, ob er zur Wahl geht oder nicht, was den Bürger:innen die Freiheit gibt, nach eigenem Ermessen zu handeln. Vor Wahlen erhalten wahlberechtigte Personen amtliche Wahlinformationen an ihrem Hauptwohnsitz, um sich über die Wahlprozeduren zu informieren.

Obwohl der Ausschluss vom Wahlrecht in bestimmten Fällen durch richterliche Entscheidung möglich ist, bleibt der Großteil der wahlberechtigten Bevölkerung aktiv am demokratischen Prozess beteiligt. Die bevorstehenden Wahlen in Wien sind eine Möglichkeit, die Grundwerte der Demokratie zu verteidigen und zu fördern, und alle wahlberechtigten Bürger:innen sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

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Ort Wien, Österreich
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