Vergewaltigungsprozess in Villach: Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Vergewaltigungsprozess in Villach: Angeklagter 22, Vorwürfe gegen 14-Jährige, Anlaufstelle für Opfer am Kirchtag.
Vergewaltigungsprozess in Villach: Angeklagter 22, Vorwürfe gegen 14-Jährige, Anlaufstelle für Opfer am Kirchtag.

Villach, Österreich - In Villach steht ein 22-jähriger Arbeiter, der beim Villacher Kirchtag tätig war, im Mittelpunkt eines Prozesses wegen sexueller Übergriffe. Der Angeklagte, aktuell aus Untersuchungshaft vorgeführt, soll die schwerwiegende Straftat begangen haben, indem er eine 14-Jährige zu Oralverkehr gezwungen haben soll. So berichtete die Staatsanwältin Daniela Matschning während der Verhandlung, die nun vertagt wurde, ohne dass alle Zeugen gehört werden konnten. Die Angeklagten und ihr Verteidiger Matthias Berchtold beharren darauf, dass das Verhalten einvernehmlich war. Eine direkte Verständigung zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen war aufgrund von Sprachbarrieren nicht möglich; ein Kollege musste als Übersetzer fungieren.

Unter den Zeugen war auch das Mädchen, das derzeit in einem Internat in Nigeria lebt. Via Videoübertragung schilderte sie, dass sie sich gegen die Übergriffe gewehrt habe. ihren Aussagen zufolge konnte sie erst entkommen, als ein Kollege des Angeklagten die Tür öffnete. Die Verteidigung weist jedoch darauf hin, dass die Tür jederzeit offen gewesen sei. Eine weitere Person, die dem Vorfall vielleicht Licht hätte bringen können, war nicht erreichbar, was zur Fortsetzung des Prozesses an einem späteren Datum führte.

Sensibilisierung und Schutzmaßnahmen

Der Vorfall fällt zeitlich auch zusammen mit der Eröffnung einer Anlaufstelle für sexuelle Belästigung am Villacher Kirchtag, die am 18. Juli 2024 ins Leben gerufen wurde. Diese Initiative, die von der Kirchtagsobfrau und Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (SPÖ) initiiert wurde, zielt darauf ab, ein sicheres Umfeld für alle Besucher zu gewährleisten. Die Anlaufstelle befindet sich in der Khevenhüllerschule und bietet Betroffenen die Möglichkeit, in einem geschützten Raum mit geschulten Beraterinnen zu sprechen.

Im Rahmen dieser Initiative wurden zudem Plakatkampagnen mit dem Slogan „Nein heißt Nein!“ in den WC-Containern auf dem Kirchtagsgelände aufgehängt, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Während der Kirchtagswoche werden die Beratungsstelle und die darauf spezialisierten Beraterinnen Besucher unterstützen und Krisenintervention anbieten, um bei der Einschätzung erlebter Grenzüberschreitungen zu helfen.

Unterstützungsangebote für Betroffene

Zusätzlich zur örtlichen Anlaufstelle gibt es umfassende Hilfe- und Beratungsangebote auf nationaler Ebene, die von der Diakonie und dem Amt der Bundesregierung bereitgestellt werden. Diese Angebote richten sich nicht nur an Opfer sexualisierter Gewalt, sondern auch an Angehörige und Fachkräfte, die Unterstützung benötigen. Dazu zählt ein Kontakt zum Hilfetelefon sowie Informationen über Beratungsstellen in der Nähe.

Diese Initiativen und der aktuelle Prozess unterstreichen die Möglichkeit, auf die Problematik sexualisierter Gewalt aufmerksam zu machen und gleichzeitig dringend benötigte Unterstützung für die Betroffenen zu bieten. Die von der Diakonie gestartete Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg“ fokussiert auf die Sensibilisierung der Gesellschaft – insbesondere Anschauungen zu sexueller Gewalt im Umfeld von Kindern und Jugendlichen.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft, und das Mädchen hat sich als Privatbeteiligte mit einer Schmerzengeldforderung von 2.000 Euro dem Verfahren angeschlossen. Die Öffentlichkeit wartet nun gespannt auf den Fortgang des Verfahrens und die Reaktionen auf die Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Für weitere Informationen sei auf die Berichte von Kleine Zeitung, 5 Minuten und Diakonie verwiesen.

Details
Vorfall Sexualdelikte
Ort Villach, Österreich
Verletzte 1
Festnahmen 1
Schaden in € 2.000
Quellen