Debatte um Volksanwaltschaft: FPÖ warnt vor grünem Einfluss!

Wien, Österreich - Am 22. Mai 2025 fand im Nationalrat eine hitzige Debatte über einen von den Grünen eingebrachten Antrag zur Reform der Volksanwaltschaft statt. Der FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit, NAbg. Dr. Markus Tschank, äußerte scharfe Kritik an den angedachten Änderungen und hinterfragte die Notwendigkeit, den Bestellungsmodus der Volksanwälte zu diskutieren, anstatt die Ausweitung ihrer Kompetenzen zu betrachten. Tschank betonte, die ursprüngliche Idee der Volksanwaltschaft als „Anwalt des öffentlichen Rechtes“ nach Hans Kelsen sei in Gefahr, da der Antrag der Grünen eine externe Auswahlkommission zur Bestellung der Volksanwälte forderte.
Tschank wies darauf hin, dass dieser Schritt das gesamte Bestellungssystem der Volksanwaltschaft beseitigen wolle und sah dies als weiteren Versuch der Grünen, das verfassungsmäßige Vorschlagsrecht der FPÖ zu untergraben. Er warnte zudem, dass NGO-nahe Gremien anstelle von demokratisch gewählten Vertretern entscheiden sollten, wer Volksanwalt wird, was seiner Meinung nach das Parlament schwäche und den Willen des Volks missachte.
Ernennung und Reformforderungen
Im Hintergrund dieses politischen Diskussion steht die bevorstehende Ernennung von Elisabeth Schwetz (FPÖ) zur neuen Volksanwältin. NGOs wie Amnesty International und die Diakonie fordern dringend eine Reform des Ernennungsverfahrens. Sie setzen sich für ein transparenteres Verfahren ein, das eine öffentliche Ausschreibung umfasst und sicherstellen soll, dass die Auswahl und Ernennung auf objektiven sowie transparenten Kriterien basiert. Die Berücksichtigung von Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen gesellschaftlichen Schichten sowie unterschiedlichen Bildungs- und Berufshintergründen wird als essenziell erachtet.
Diese Forderungen werden durch internationale Empfehlungen bekräftigt: Im Jahr 2021 empfahlen zahlreiche Staaten Österreich im Rahmen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) eine Reform des Bestellungsverfahrens, doch bis heute wurden keine strukturellen Änderungen umgesetzt. Dies wird als unzureichend angesehen, insbesondere nachdem ein Bericht der Global Alliance for National Human Rights Institutions (GANHRI) im März 2022 das Verfahren hinsichtlich Transparenz und Unabhängigkeit scharf kritisierte.
Forderungen nach mehr Transparenz
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen appellieren an die künftige Regierung, die Reform des Besetzungsverfahrens in ihr Regierungsprogramm aufzunehmen. Zu den geforderten Reformen gehören unter anderem:
- Öffentliche Ausschreibung der Position.
- Diversität der Kandidat*innen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen.
- Konsultation und Beteiligung der Zivilgesellschaft am Auswahlverfahren.
- Transparente und objektive Auswahlkriterien.
Die Dringlichkeit dieser Reformen wird durch die internationale Kritik unterstrichen, die den Reformbedarf untermauert. Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sind sich einig, dass eine umfassende Reform des Ernennungsverfahrens nicht nur die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft stärken, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institution sichern kann.
Insgesamt stehen die aktuellen Debatten vor dem Hintergrund einer tiefgreifenden Auseinandersetzung darüber, wie die Volksanwaltschaft in Zukunft besetzt und ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Die kommenden Entscheidungen könnten weitreichende Konsequenzen für die institutionelle Integrität und die demokratischen Prozesse im Land haben.
Für weitere Details zu den Diskussionen besuchten Sie bitte OTS, ORF und Amnesty International.
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Ort | Wien, Österreich |
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