Trinkgeld-Debatte kocht hoch: Union fordert einheitliche Regeln!

Debatte über Trinkgeld und Sozialversicherungsbeiträge: vida fordert Einheitlichkeit und kritisiert die Scheindebatte in der Gastronomie.
Debatte über Trinkgeld und Sozialversicherungsbeiträge: vida fordert Einheitlichkeit und kritisiert die Scheindebatte in der Gastronomie.

Wien, Österreich - Die Debatte über Trinkgeld in der österreichischen Gastronomie und im Hotelgewerbe hat in den letzten Jahren an Schärfe gewonnen und ist von Mythen umrankt. Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, bezeichnet die Diskussion als Scheindebatte. Der Ursprung dieser Diskussion liegt im Bestreben eines Salzburger Gastronomen, Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder zu vermeiden. Arbeitgebervertreter:innen haben diese Thematik politisch aufgebauscht, während die Realität eine andere ist: Trinkgeld bleibt freiwillig, steuerfrei und gehört ausschließlich den Beschäftigten.

Wichtige Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Trinkgeld zeigen sich in den unterschiedlichen Regelungen zwischen den Bundesländern. So müssen Hotels und Gastronomiebetriebe in manchen Fällen Sozialabgaben auf Trinkgelder leisten oder mit Pauschalen arbeiten. Diese Pauschalen sind lohnsteuerpflichtig und die Entscheidung, ob eine Pauschale angewandt wird, liegt beim jeweiligen Unternehmen. Hebenstreit fordert einen bundesweit einheitlichen Pauschalsatz für Sozialversicherungsbeiträge, da die aktuellen Pauschalen stark variieren – von 13 Euro in Vorarlberg bis zu 59 Euro in Wien, was die tarifliche Ungleichheit in der Branche unterstreicht.

Trinkgeld und deren Verteilung

Eine Umfrage von Reppublika im Auftrag der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) zeigt, dass 82 % der Befragten ein Ende der Abgaben auf Trinkgeld wünschen. Dennoch erhalten nur 39 % der Befragten regelmäßig Trinkgeld. Die Trinkgeldverteilung ist dabei branchenabhängig. In der Gastronomie erhalten 87 % der Beschäftigten Trinkgeld, gefolgt von Friseuren und Kosmetikerinnen (63 %), Hotels (48 %), Zustelldiensten (47 %) und dem Handwerk (38 %).

Das Trinkgeldverhalten der Bevölkerung ist ebenfalls aufschlussreich: 72 % geben oft Trinkgeld, 26 % gelegentlich und lediglich 2 % nie. Der Durchschnittsbetrag ist je nach Region und Branche unterschiedlich. In Wien zahlen Kellnerinnen und Kellner beispielsweise etwa 60 Euro pro Monat als Pauschale. Übersteigen die Trinkgelder diese Pauschalen, fallen volle Sozialversicherungsbeiträge an, während die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) von Hotels regelmäßig sechsstellige Summen nachfordert. Dies kann das Nettogehalt der Beschäftigten erheblich schmälern.

Regulierung der Trinkgeldpraxis

Die Gesundheitskasse weist darauf hin, dass Trinkgeld, das als freiwillige Geldzuwendung zu den geschuldeten Leistungen erfolgt, grundsätzlich beitragspflichtig ist. Trinkgeldpauschalen wurden eingeführt, um die Ermittlung der tatsächlichen Trinkgelder zu vereinfachen, sodass Dienstgeber nicht verpflichtet sind, Trinkgeldaufzeichnungen zu führen, wenn Pauschalierungen Anwendung finden. Diese Regelungen sind nicht einheitlich, was zusätzlichen Klärungsbedarf auf politischer Ebene schaffen könnte.

Die Diskussion über eine einheitliche sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Trinkgeldern wird von verschiedenen Akteuren in der Branche vorangetrieben. WKÖ-Präsident Harald Mahrer und ÖHV-Präsident Walter Veit fordern eine Regelung, die Trinkgelder abgabenfrei macht, unterstützt durch § 49 ASVG. Die Bundesregierung hat angekündigt, die uneinheitlichen Regeln zwischen den Bundesländern zu prüfen, um eine Lösung zu finden, die sowohl die Bedürfnisse der Beschäftigten als auch der Arbeitgeber berücksichtigt.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Wien, Österreich
Quellen