Schock im Innviertel: Wilderer schießt Rehbock in Treubach!

Im Innviertel wurde ein Rehbock gewildert. Die Polizei sucht Hinweise auf den Täter des Vorfalls am 12. Juni 2025.
Im Innviertel wurde ein Rehbock gewildert. Die Polizei sucht Hinweise auf den Täter des Vorfalls am 12. Juni 2025. (Symbolbild/DNAT)

Schock im Innviertel: Wilderer schießt Rehbock in Treubach!

Hub, Treubach, Österreich - Im Innviertel wurde am Donnerstag, den 12. Juni 2025, in der Ortschaft Hub, Gemeinde Treubach, ein Rehbock gewildert. Der Vorfall ereignete sich zwischen 4 und 8 Uhr morgens, als ein Wilderer mit einem Kleinkaliber-Gewehr auf das Tier schoss. Der Rehbock erlitt eine Verletzung im Leberbereich, blieb jedoch nicht sofort tot. Erst gegen 8 Uhr fand ein Revierjäger das angeschossene Tier am Weihers am Lochbach und musste es mit einem Fangschuss erlösen. Bislang wurde kein Projektil gefunden, was die Ermittlungen der Polizei zusätzlich erschwert. Diese bittet die Bevölkerung um Hinweise zur Ergreifung des Wilderers. Interessierte können ihre Informationen bei der Polizei Mauerkirchen unter der Telefonnummer 059133-4208 abgeben, wie [krone.at] berichtet.

Die Wilderei ist eine Thematik, die tief in der Geschichte verwurzelt ist. Ihre Definition umfasst das vorsätzliche Verstoßen gegen fremdes Jagdrecht, indem Wildtiere erlegt oder gefangen werden. Laut [austria-forum.org] gilt Jagdwilderei als Straftat, wobei empfindliche Strafen verhängt werden können. Die Strafen reichen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen, in besonders schweren Fällen drohen bis zu fünf Jahre. Diese schweren Fälle beinhalten Taten, die gemeinschaftlich oder zur Nachtzeit begangen werden.

Historischer Kontext der Wilderei

Die Wurzeln der Wilderei reichen bis ins Mittelalter zurück, als das Jagdrecht von den Adeligen monopolisiert wurde. Während viele Wilderer als Verbrecher angesehen wurden, wurden sie gleichzeitig in der armen Landbevölkerung oft als Helden gefeiert. Dies ist beispielhaft an der Figur des Georg Jennerwein festzumachen, auch bekannt als „Girgl von Schliers“, einem Volkshelden des 19. Jahrhunderts. [austria-forum.org] beschreibt, wie die Revolution von 1848 zwar zur Abschaffung des Jagdprivilegs führte, jedoch die Wilderei weiterhin ein ernsthaftes Problem darstellte.

Ein bedeutender Aspekt der Jagdwilderei ist die Unterscheidung zwischen dem Tierschutz und dem Recht auf Jagd. Die Tötung von Wild ist unter bestimmten Umständen, wie etwa bei schweren Verletzungen durch Unfälle, unter bestimmten Vorgaben erlaubt. In solchen Fällen muss die tötende Person ihre Personalien der Polizei und dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten zur Verfügung stellen.

Die Geschehnisse rund um den Rehbock im Innviertel mehren die Aufmerksamkeit auf das Thema Wilderei. In Anbetracht der Historie und der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen bleibt es abzuwarten, wie die Polizei mit den Hinweisen umgehen wird und ob der Wilderer schließlich gefasst werden kann. Solche Vorfälle verdeutlichen, wie wichtig ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur und den Tieren ist.

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OrtHub, Treubach, Österreich
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