Schafalarm in Schierhorn: Verirrte Tiere sorgen für Aufregung!

Schafalarm in Schierhorn: Verirrte Tiere sorgen für Aufregung!
Schierhorn, Deutschland - Am 10. Juni 2025 wurden in Schierhorn, Hanstedt (LK Harburg), zwei verirrte Schafe auf einem Privatgrundstück entdeckt. Die Hauseigentümer wurden am Vormittag auf die Tiere aufmerksam und informierten umgehend die Polizei, um die Besitzer der Schafe ausfindig zu machen. Trotz intensiver Bemühungen blieb die Suche nach den Eigentümern bis zum Nachmittag erfolglos, was die Situation für die Schafe, die sichtbar verängstigt und scheu waren, dramatisch machte.
In einer weiteren Maßnahme wurde die Feuerwehr der Samtgemeinde Hanstedt um Hilfe gebeten. Dies geschah in Zusammenarbeit mit zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes. Um die Schafe einzufangen und sicherzustellen, dass sie in Obhut genommen werden konnten, kamen verschiedene Anlockversuche sowie ein Tierfanggeschirr zum Einsatz. Die Tiere konnten schließlich in einem Wiesenbereich bei einem Heidschnuckenhalter vorübergehend untergebracht werden. Der Besitzer der Schafe konnte die Tiere später dort abholen, was den Vorgang erfolgreich abschloss.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Die Aufarbeitung dieses Vorfalls wirft auch rechtliche Fragen auf, die in Deutschland eine bedeutende Rolle spielen. Wie die Webseite der Berliner Verwaltung erläutert, sind Ordnungsämter in der Regel für die Aufnahme von Fundtieren zuständig. Der Prozess zur Ermittlung des Eigentümers wird oft durch verschiedene Stellen unterstützt, darunter Tiersammelstellen und die Polizei, jedoch muss ein gültiger Personalausweis zum Nachweis der Identität mitgebracht werden.
In einem weiteren Kontext beschreibt WEKA, dass Gemeinden verpflichtet sind, herrenlose Tiere aufzunehmen. Die Verantwortung zur Aufnahme und Versorgung solcher Tiere obliegt der Gemeinde, wenn es keine Anhaltspunkte für eine Herrenlosigkeit gibt. Fundtiere müssen von den Findenden bei der jeweiligen Gemeinde angezeigt werden, um eine ordnungsgemäße Aufnahme zu gewährleisten.
Das Beratungsangebot umfasst die Unterbringung für 28 Tage oder die Übernahme der Unterbringungskosten durch einen Tierschutzverein. Sollte innerhalb dieser Frist kein Besitzer festgestellt werden, wird von einer Regelvermutung ausgegangen, dass ein Haustier nicht ausgesetzt ist. Diese klaren Vorgaben sollen dazu dienen, das Wohl der Tiere zu sichern und einen verantwortungsbewussten Umgang mit verirrten Haustieren zu fördern.
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Ort | Schierhorn, Deutschland |
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