Regierung plant drastische Einschränkungen beim Familiennachzug!

Deutschland - Die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD in Deutschland plant erhebliche Verschärfungen im Bereich der Migration. Laut einem Bericht von exxpress.at sollen zwei Gesetzesentwürfe von Innenminister Alexander Dobrindt im Bundestag verabschiedet werden. Ein zentrales Element dieser Initiativen ist die Beschränkung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die es diesen künftig nicht mehr ermöglichen soll, enge Angehörige nach Deutschland zu holen.
Diese Maßnahmen, so Dobrindt, seien notwendig, um die „Pull-Faktoren“ nach Deutschland zu reduzieren. Die Gesetzesentwürfe stießen jedoch auf massive Kritik. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bezeichnete die Pläne als „Katastrophe für betroffene Familien“, da sie legale und sichere Fluchtwege schlossen. Der Migrations- und Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker warnte zudem vor den psychischen Belastungen, die durch die Trennung von Familienmitgliedern entstehen können, was sich auch negativ auf die Integration auswirken könnte.
Familiennachzug und rechtliche Rahmenbedingungen
Der geplante Stopp des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ist eine direkte Folge dieser Gesetzesinitiativen. Seit 2015 haben subsidiär Schutzberechtigte die Möglichkeit, Ehepartner, Kinder oder Eltern nach Deutschland zu holen. Nach einer Unterbrechung wurde diese Regelung seit 2018 auf maximal 1.000 Visa pro Monat beschränkt. Im Jahr 2024 begannen deutsche Botschaften, rund 120.000 Visa für Familienzusammenführungen auszustellen, darunter etwa 12.000 für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Über 80 % dieser Visa gingen an syrische Staatsangehörige, wie mediendienst-integration.de berichtet.
Aktuell leben in Deutschland etwa 351.400 Personen mit subsidiärem Schutz, wobei über die Hälfte schon seit über sechs Jahren im Land sind. Der rechtliche Rahmen für den Familiennachzug ist komplex: Während asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge das Recht auf einen privilegierten Familiennachzug haben, sind subsidiär Schutzberechtigte vom nationalen Gesetzgeber abhängig, da die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung für sie nicht gilt.
Folgen der Gesetzesänderung
Die Aussetzung des Familiennachzugs ist allerdings rechtlich umstritten. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Menschenrechtsgerichtshof haben bereits entschieden, dass eine vollständige Aussetzung nicht zulässig ist. Der psychologische Druck, der aus der Trennung von Familien herrührt, könnte in der Tat zu irregulärer Migration führen, was von Experten wie Dr. Benjamin Etzold vom Bonner International Center for Conflict Studies hervorgehoben wurde. Studien zeigen, dass diese Trennungen die Integration stark erschweren und signifikante psychische Belastungen bei den Betroffenen verursachen.
Zusammenfassend wird deutlich, dass die geplanten Änderungen des Familiennachzugs nicht nur rechtliche und bürokratische Herausforderungen mit sich bringen, sondern auch gravierende soziale und psychologische Folgen für die betroffenen Familien haben könnten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dokumentiert dabei die Lücken im aktuellen System, während die zukünftigen Entwicklungen in der Migrationspolitik weiterhin kritisch beobachtet werden sollten, wie im Detail auf der Seite des BAMF nachzulesen ist.
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Vorfall | Migration |
Ort | Deutschland |
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